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Reliquien (lateinisch reliquiae: Überrest, Überbleibsel), in der Religionsgeschichte eine besondere Form der Heiligenverehrung. Die Reliquie besteht aus Gebeinen oder Asche eines Heiligen bzw. einer Heiligen oder aus Kleidern oder Gebrauchsgegenständen dieser verehrten Person. Seit dem 2. Jahrhundert haben Christen Reliquien von Märtyrern verehrt. Diese Praxis wurde im 13. Jahrhundert von Thomas von Aquin verteidigt, der die Auffassung vertrat, die Körper der Heiligen seien Gefäße des Heiligen Geistes. Auch das Tridentinum (1545) rechtfertigte in der Auseinandersetzung mit protestantischen Reformatoren die Reliquienverehrung.
Die orthodoxe Kirche bestätigte die Reliquienverehrung durch das Konzil von Konstantinopel (1084), wobei die Ostkirchen jedoch der Ikonenverehrung seit jeher eine größere Bedeutung beimaßen.
Obwohl in den heiligen Städten Mekka und Medina Reliquien von Mohammed und anderen muslimischen Religionsgelehrten aufbewahrt werden, ist die Reliquienverehrung im Islam niemals offiziell erlaubt worden. Zeitweise wurde sie sogar als Götzenverehrung verdammt. Im Buddhismus dagegen hat die Reliquienverehrung ein lange Tradition. In Stupas werden Reliquien aufbewahrt, die Buddha sowie großen buddhistischen Heiligen zugeschrieben werden.