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Rechtschreibung

Rechtschreibung (Orthographie), die Normierung der Schreibweise einer Sprache nach verbindlichen Regeln mit dem Ziel, einen einheitlichen Schreibgebrauch innerhalb einer Sprachgemeinschaft zu gewährleisten und eine schriftliche Verständigung zu ermöglichen.

Erste Versuche, die deutsche Rechtschreibung nach der Aussprache zu normieren, unternahm im 17. Jahrhundert Justus Georg Schottel (Ausführliche Arbeit von der teutschen haubt Sprache, 1663). Im 18. Jahrhundert formulierte Hieronymus Freyer (Anweisung zur Teutschen Orthographie, 1722) die vier Grundprinzipien Aussprache, Ableitung, Analogie und allgemeiner Schreibgebrauch als verbindliche Normen für die Schreibung. Mit seiner so genannten „Halleschen Rechtschreibung” trug Freyer maßgeblich zur Systematisierung der Rechtschreibung bei. Von Johann Christoph Adelung stammt die Regelung „Schreibe, wie du sprichst”. Aufbauend auf Freyer und Johann Christoph Gottsched (Grundlegung einer deutschen Sprachkunst, 1748) schuf er mit den Werken Versuch eines vollständigen grammatisch-kritischen Wörterbuchs der hochdeutschen Mundarten ... (5 Bde., 1774-1786), Grundsätze der deutschen Orthographie (1782) und Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie (1788) die Grundlagen der heutigen deutschen Rechtschreibung. Im Gegensatz zu Adelung stand Jacob Grimm mit seiner Forderung, die Rechtschreibung nicht nach phonologischen, sondern nach etymologischen Gesichtspunkten zu regeln. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sich die Rechtschreibkonventionen der deutschen Sprache ohne behördliche Regelungen gebildet. Entscheidende Anstöße zu einer einheitlichen Regelung gingen von der Reichsgründung 1871 aus. 1875 berief der preußische Kultusminister eine Konferenz zur „Herstellung größerer Einigung in der deutschen Rechtschreibung” ein. Nachdem sich die dort getroffenen Beschlüsse nicht durchsetzen konnten, erarbeitete Konrad Duden sein Vollständiges orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache (1880). Dudens Regelwerk bildete schließlich die Grundlage für die erste amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung durch die Beschlüsse der staatlichen Orthographiekonferenz im Jahr 1901. Zahlreiche Bestrebungen, die orthographischen Normen zu überarbeiten und leichter handhabbar zu machen, konnten sich nicht durchsetzen. Erst auf der Wiener Orthographiekonferenz im November 1994 einigten sich die Vertreter der deutschsprachigen Länder auf eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, die für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz Gültigkeit haben soll. 1995 gab die Kultusministerkonferenz ihre Zustimmung zur neuen Rechtschreibreform, deren In-Kraft-Treten am 1. Juli 1996 von den Vertretern der deutschsprachigen Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz für den 1. August 1998 festgelegt wurde.