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| 3. | Funktion |
Die wichtigste Funktion des Kredits ist die Übertragung von Vermögen von denen, die es besitzen, auf die, die es benutzen möchten, wie z. B. bei der Vergabe von Krediten durch Banken an Einzelpersonen, die planen, ein Wirtschaftsunternehmen zu gründen oder auszuweiten. Die Übertragung ist zeitlich begrenzt und erfolgt zu einem Preis, dem so genannten Zins. Dieser schwankt je nach Risiko und entsprechend von Angebot und Nachfrage für Kredite sowie entscheidend nach Maßgabe des von der Zentralbank (in Deutschland die Deutsche Bundesbank) festgesetzten Leitzinses, das ist der Zins, den Banken für Kredite bei der Zentralbank bezahlen müssen.
Kreditgeschäfte werden mit Hilfe von Dokumenten ausgeführt, die man Krediturkunden nennt. Hierzu gehören Wechsel, Zahlungsanweisungen, Schecks, Schuldscheine und Inhaberschuldverschreibungen. Diese sind gewöhnlich begebbare Papiere, d. h., sie können rechtlich in der gleichen Weise weitergegeben werden wie Geld. Wenn die Partei, die die Krediturkunde ausstellt, deren Gebrauch durch eine andere als die Partei, an die sie ausgestellt ist, vermeiden möchte, dann kann sie das tun, indem sie die Worte „nicht begebbar” auf der Krediturkunde vermerkt.