| Suchansicht | Künstliche Beatmung | Artikelansicht |
| 1. | Einleitung |
Künstliche Beatmung, Luftzufuhr in die Lunge durch einen anderen Menschen oder mit Hilfe von Geräten. In der Regel wird dieses Verfahren durchgeführt, wenn die natürliche Atmung aussetzt. Dies kann aufgrund einer Erkrankung eintreten, z. B. Poliomyelitis oder Herzversagen, oder als Folge von Elektroschocks, einer Überdosis an Beruhigungsmitteln wie Morphium, Barbituraten oder Alkohol, bei Ersticken durch Ertrinken, Einatmen giftiger Gase oder Verlegung (Blockierung) der Atemwege. Wird die Sauerstoffversorgung des Gehirns bis zu fünf Minuten unterbrochen, kann dies bleibende Schäden hervorrufen. Schon etwas längere Unterbrechungen führen meistens zum Tod. Eine Ausnahme bildet dabei Ertrinken in sehr kaltem Wasser, da hier der Sauerstoffbedarf des Körpers wesentlich gesenkt wird. Es konnten bereits Ertrinkende wiederbelebt werden, die erst eine halbe Stunde, nachdem sie in sehr kaltem Wasser untergegangen waren, gerettet wurden.
| 2. | Atemspende |
Da schon bei kurzen Sauerstoffmangelzuständen ein erhebliches Gesundheitsrisiko besteht, sollte eine künstliche Beatmung stets sofort einsetzen. Die Mund-zu-Mund-Beatmung hat sich gegenüber der Rumpfbeatmung als die bessere Methode erwiesen und wird heute auch vom Roten Kreuz und anderen Erste-Hilfe-Organisationen empfohlen. Bei der Mund-zu-Mund-Beatmung wird der Bewusstlose zunächst auf den Rücken gelegt und der Kopf nach hinten überstreckt, damit die Zunge die Atemwege nicht verlegen kann. Dann verschließt der Helfer die Nase des Patienten mit einer Klemme oder durch Fingerdruck und bläst ihm durch den Mund in vier kurzen, tiefen Atemstößen seine ausgeatmete Luft ein. Setzt daraufhin die Atmung des Patienten nicht wieder selbständig ein, fährt der Helfer fort, indem er alle fünf Sekunden eine Atemspende gibt. Die kurzen Pausen dienen dazu, die eingeblasene Luft wieder aus der Lunge des Patienten entweichen zu lassen. Auf diese Weise wird die Beatmung fortgesetzt, bis der Patient wieder selbständig zu atmen beginnt oder fachliche Hilfe eintrifft. Handelt es sich bei dem Bewusstlosen um einen Säugling oder ein Kleinkind, bedeckt der Helfer sowohl Mund als auch Nase des Kindes mit seinem Mund und gibt mit geringerem Einblasdruck alle drei Sekunden eine Atemspende.
Bei Erstickungsgefahr durch einen Fremdkörper, der die Atemwege verlegt, setzt ein Helfer mit dem Handballen vier kurze Schläge zwischen die Schulterblätter. Kann die Blockierung dadurch nicht gelöst werden, wird der Heimlich-Handgriff angewendet, so benannt nach dem amerikanischen Arzt Henry Jay Heimlich, der diese Methode entwickelte. Dabei legt der Helfer seine Faust seitlich auf den Magen des Patienten, d. h. zwischen Rippen und Nabel, und drückt sie mit der anderen Hand viermal kräftig in die Magengrube des Betroffenen. Kinder hält man in diesem Fall zunächst kopfüber und klopft ihnen dann auf den Rücken. Wird bei einem Kind der Heimlich-Handgriff angewendet, setzt man nur den Druck der Faust ein, ohne Zuhilfenahme der zweiten Hand.
Eine andere Wiederbelebungstechnik, die kardiopulmonale Reanimation (CPR), erfordert eine besondere Schulung. Diese Methode kommt bei Herzanfallpatienten zur Anwendung. Dabei werden gleichzeitig eine Atemspende und eine äußere Herzmassage durchgeführt, um den Blutkreislauf aufrecht zu erhalten. Am besten wird diese Technik von zwei geschulten Helfern angewendet, wobei einer die Beatmung und der andere die Massage übernimmt.
| 3. | Beatmungsgeräte |
Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Apparate zur künstlichen Beatmung. Tragbare Handbeatmungsgeräte kommen bei Polizei und Feuerwehr zum Einsatz. Die in ihrer ursprünglichen Bauweise heute kaum noch gebräuchliche eiserne Lunge ist für Patienten vorgesehen, deren Atemnerven durch eine Poliomyelitis geschädigt wurden. Diese eiserne Lunge besteht aus einer Metallkammer, die den gesamten Körper des Patienten, mit Ausnahme des Kopfes, umschließt. Ein Motor erzeugt im rhythmischen Wechsel Über- und Unterdruck in dieser Kammer und sorgt so dafür, dass in der Lunge Luft ein- und ausströmt. Neuerdings wird eine moderne Version der eisernen Lunge eingesetzt, die nach ihrem Entwickler Hayek-Oscillator genannt wird. Das in zwölf Größen lieferbare Gerät wird – vergleichbar dem Brustpanzer einer Ritterrüstung – an den Oberkörper angelegt. Die Herz-Lungen-Maschine wird in der offenen Herzchirurgie eingesetzt, um den Blutkreislauf und die Sauerstoffversorgung von außen aufrecht zu erhalten. Schwere Atemstörungen können die Unterstützung durch eine mechanische Beatmungshilfe erforderlich machen. Dabei wird ein Schlauch durch Nase und Mund oder durch einen Luftröhrenschnitt in die oberen Atemwege gelegt, durch den Luft in die Lunge befördert wird. Patienten, die im Koma liegen, sind unter Umständen über 30 Tage lang von einem solchen Beatmungsgerät abhängig, wenn ihre Atmung nicht wieder einsetzt. In dem viel beachteten Fall der Karen Anne Quinlan entschied das oberste Gericht des amerikanischen Bundesstaates New Jersey 1976, dass das Beatmungsgerät unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet werden kann, um die komatöse Patientin „in Würde sterben” zu lassen. In diesem Fall setzte die Atmung wieder selbständig ein, und die Patientin lebte weiter. Dennoch wurde ein Präzedenzfall geschaffen für den Verzicht auf lebenserhaltende Beatmungsgeräte unter der Voraussetzung, dass keine elektrischen Hirnströme zu verzeichnen sind.