Künstliche Beatmung
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Künstliche Beatmung
3. Beatmungsgeräte

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Apparate zur künstlichen Beatmung. Tragbare Handbeatmungsgeräte kommen bei Polizei und Feuerwehr zum Einsatz. Die in ihrer ursprünglichen Bauweise heute kaum noch gebräuchliche eiserne Lunge ist für Patienten vorgesehen, deren Atemnerven durch eine Poliomyelitis geschädigt wurden. Diese eiserne Lunge besteht aus einer Metallkammer, die den gesamten Körper des Patienten, mit Ausnahme des Kopfes, umschließt. Ein Motor erzeugt im rhythmischen Wechsel Über- und Unterdruck in dieser Kammer und sorgt so dafür, dass in der Lunge Luft ein- und ausströmt. Neuerdings wird eine moderne Version der eisernen Lunge eingesetzt, die nach ihrem Entwickler Hayek-Oscillator genannt wird. Das in zwölf Größen lieferbare Gerät wird – vergleichbar dem Brustpanzer einer Ritterrüstung – an den Oberkörper angelegt. Die Herz-Lungen-Maschine wird in der offenen Herzchirurgie eingesetzt, um den Blutkreislauf und die Sauerstoffversorgung von außen aufrecht zu erhalten. Schwere Atemstörungen können die Unterstützung durch eine mechanische Beatmungshilfe erforderlich machen. Dabei wird ein Schlauch durch Nase und Mund oder durch einen Luftröhrenschnitt in die oberen Atemwege gelegt, durch den Luft in die Lunge befördert wird. Patienten, die im Koma liegen, sind unter Umständen über 30 Tage lang von einem solchen Beatmungsgerät abhängig, wenn ihre Atmung nicht wieder einsetzt. In dem viel beachteten Fall der Karen Anne Quinlan entschied das oberste Gericht des amerikanischen Bundesstaates New Jersey 1976, dass das Beatmungsgerät unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet werden kann, um die komatöse Patientin „in Würde sterben” zu lassen. In diesem Fall setzte die Atmung wieder selbständig ein, und die Patientin lebte weiter. Dennoch wurde ein Präzedenzfall geschaffen für den Verzicht auf lebenserhaltende Beatmungsgeräte unter der Voraussetzung, dass keine elektrischen Hirnströme zu verzeichnen sind.