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| 1. | Einleitung |
Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie), Sozialwissenschaft, neben der Betriebswirtschaftslehre ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften. Im deutschen Sprachraum wird die Volkswirtschaftslehre üblicherweise unterteilt in Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft und Wirtschaftsgeschichte.
Die Wirtschaftstheorie ist das Kerngebiet der Volkswirtschaftslehre. Sie hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu erklären und vorherzusagen. In der Regel macht sie Kausalaussagen, d. h., sie stellt Bezüge zwischen Ursache und Wirkung her, z. B.: „Wenn die Geldmenge ständig vermehrt wird, steigt das Preisniveau.” Die Wirtschaftstheorie erklärt das Wirtschaftsgeschehen aus dem Verhalten der einzelnen Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Unternehmen, Staat, Ausland) und deren Handlungsrahmen (Wirtschaftsordnung, -system). Sie legt ihren Analysen Hypothesen über das Verhalten der Wirtschaftssubjekte zugrunde. Sie geht beispielsweise davon aus, dass der Mensch nach dem Wirtschaftsprinzip handelt (Nutzenmaximierung der privaten Haushalte, Gewinnmaximierung der Unternehmen u. a.). Viele Hypothesen sind als mathematische Gleichungen formuliert. Aus den einzelnen Verhaltenshypothesen und dem jeweils angenommenen Handlungsrahmen entstehen Denkmodelle (gedankliche Hilfskonstruktionen), z. B. das Modell des vollkommenen Wettbewerbs.
Die Wirtschaftstheorie unterteilt sich in die Hauptgebiete Mikroökonomik und Makroökonomik. Die Mikroökonomik untersucht das Verhalten einzelner Personen, Haushalte und Unternehmen.
Die Makroökonomik analysiert gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge auf der Basis von Aggregatgrößen, z. B. die Nachfrage aller Haushalte nach Konsumgütern. Sie erhält die Aggregatgrößen, indem sie die einzelnen Entscheidungseinheiten zusammenfasst: die Haushalte zum Sektor Haushalt, die Unternehmen zum Unternehmenssektor usw. Die Makroökonomik geht auf John Maynard Keynes zurück.