| Suchansicht | Bimetallismus | Artikelansicht |
Bimetallismus, Währungssystem, das auf der Verwendung von zwei Metallarten, gewöhnlich Gold und Silber, als gesetzlichen Zahlungsmitteln basiert. Diese Zahlungsmittel werden ohne Limitierung geprägt (freie Prägung), und per Gesetz in einem festen Verhältnis zueinander gleichgesetzt. Das Verhältnis wird mittels des Gewichts ausgedrückt, gewöhnlich indem man eine bestimmte Anzahl Silberunzen mit einer Unze Gold gleichsetzt. Da es gesetzlich festgelegt wird, spiegelt diese Wertrelation nicht unbedingt den relativen Überfluss des Metalls wider und kann daher vom Gesetzgeber geändert werden. Das Gewichtsverhältnis steht in keinem festen Verhältnis zum kommerziellen Wert der Metalle, welcher schwanken kann.
Die Anhänger des Bimetallismus vertreten die Ansicht, dass das gesetzlich festgelegte Verhältnis nahezu alle Schwankungen beim kommerziellen Wert der beiden Metalle verhindere, und von daher dazu neige, die Warenpreise zu stabilisieren und den Handel mit Devisen zu vereinfachen. Die meisten Wirtschaftswissenschaftler sind jedoch Gegner des Bimetallismus, weil das kommerziell billigere Metall das kommerziell wertvollere Metall aus dem Verkehr ziehe (siehe Gresham’sches Gesetz).
Praktische Schwierigkeiten beim Umlauf der zwei Metalle haben eine Nation nach der anderen zur Annahme eines Monometallsystems, mit Gold als Grundlage, geführt. In England wurde die alleinige Goldwährung, die tatsächlich schon seit 1699 betrieben wurde, schließlich in Schritten bis 1816 legalisiert. Mit seiner Gründung 1871 übernahm auch das Deutsche Reich die Goldwährung. Danach ersetzten die meisten europäischen Nationen den Doppelstandard durch die alleinige Goldwährung.
In den USA wurde der Bimetallismus im Jahr 1873 abgeschafft. Der Bland-Allison Act aus dem Jahr 1878 gestattete jedoch die Prägung einer begrenzten Anzahl von Silberdollars. Damit entstand das System, das man hinkenden Bimetallismus nannte, ein Währungssystem, das teilweise vom Gebrauch des Silbers, hauptsächlich aber vom Gold abhing.