Arbeitsschutz
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Arbeitsschutz
1. Einleitung

Arbeitsschutz, die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern vor Belastungen, Gesundheitsschädigungen oder Verletzungen, die durch ihre Tätigkeiten am Arbeitsplatz oder den Beruf allgemein verursacht werden. Hierzu gehören sowohl Unfälle als auch dauerhafte Belastungen der Mitarbeiter mit schädigenden Auswirkungen (z. B. Lärm, Strahlung oder Einwirkungen durch Gefahrstoffe). Reichen betriebstechnische Maßnahmen nicht oder nicht vollständig aus, Gefährdungen zu vermeiden, müssen die Mitarbeiter durch persönliche Schutzausrüstungen vor Verletzungen oder Gesundheitsschäden geschützt werden.

Die Auswirkung von Arbeit und Beruf auf die Gesundheit von Arbeitnehmern ist Forschungs- und Arbeitsgegenstand der Arbeitsmedizin. Ihre praktische Aufgabe besteht in der Diagnose arbeitsbedingter Schädigungen, vor allem von so genannten Berufskrankheiten, sowie deren Therapie. Besondere Aufmerksamkeit wird der Vorsorge gewidmet. An arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Maßnahmen sind viele wissenschaftliche Spezialfächer beteiligt: Orthopädie, Physiologie, Pathologie, Toxikologie, Hygiene, Psychologie, Augenheilkunde, Ergonomie u. a. An einem Bildschirmarbeitsplatz wären beispielsweise Haltungsschäden zu vermeiden (Aufgabe von Orthopädie und Ergonomie: Bewertung und Gestaltung des Arbeitsplatzes mit Bürostuhl, Monitor, Beleuchtung etc.) und langfristige Schädigungen der Augen (Augenheilkunde – für die Augen sind nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden müssen).

Zu den persönlichen Schutzausrüstungen der Arbeitnehmer gehören z. B. Kopfschutz (Schutzhelm), Augen- oder Gesichtsschutz, Atemschutzgeräte, Gehörschutz und Körperschutz (z. B. Schutzhandschuhe oder Schutzkleidung). Zum Arbeitsschutz gehören u. a. auch Fragen der Arbeitsplatzgestaltung, des Arbeitsablaufs sowie der Arbeitsumgebung. Um die Belastung von Mitarbeitern durch Gefahrstoffe einschätzen zu können, nimmt man die Arbeitsbereichüberwachung zu Hilfe. Hierbei werden Konzentrationen der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz (Exposition) gemessen und bewertet. Verfahrens- und sicherheitstechnische Überprüfungen dienen zur Ermittlung möglicher Gefährdungen, die von Anlagen oder Arbeitsverfahren ausgehen können. Bei diesen Überprüfungen sucht man sowohl Quellen, die den Menschen gefährden, als auch solche, die die Umgebung belasten könnten (siehe Umweltschutz).