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| 2. | Gefahren und deren Vermeidung |
Verschiedene äußere Ursachen wie chemische, biologische oder physische Gefahren können zu Verletzungen im Zusammenhang mit der Arbeit führen. Gefahren können sich auch aus der Wechselwirkung zwischen Arbeitnehmer und Umwelt ergeben. Diese so genannten ergonomischen Gefahren können zu physiologischem oder psychologischem Stress führen.
Gefahren können beispielsweise von Gefahrstoffen (u. a. Chemikalien), Dämpfen oder Staub am Arbeitsplatz ausgehen. Zur Bekämpfung dieser Gefahren muss man eventuell alternative und weniger toxische Stoffe verwenden oder technische Maßnahmen ergreifen.
Andere Gefahren für Mensch und Umwelt können von Bakterien oder Viren ausgehen. So werden beispielsweise Krankheitserreger von Tieren oder unsauberen Gegenständen übertragen. Sie können z. B. in Krankenhäusern oder in der Lebensmittelindustrie auftreten.
Allgemeine Gefahren für den Körper sind u. a. Hitze, Feuer, Lärm, Vibrationen, plötzliche Druckänderungen, Strahlung und elektrische Schläge. Sicherheitstechniker versuchen, die Gefahren an der Quelle zu beseitigen oder ihre Folgen einzudämmen. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Arbeitnehmer eine Schutzausrüstung tragen. Je nach der Art der Gefahr können dazu Schutzbrille, Ohrenwatte oder Ohrenschutz, Gesichtsschutz, Hitze- oder Strahlenschutzanzüge, Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Schutzhelme gehören. Damit die Schutzausrüstung ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen kann, muss sie für den Einsatz geeignet, richtig instand gehalten und vom Arbeitnehmer auch wirklich benutzt werden.
Wenn die körperlichen, geistigen oder umweltbedingten Anforderungen an die Arbeitnehmer deren Fähigkeiten übersteigen, können daraus ebenfalls Gefahren entstehen. Solche Gefahren treten häufig auf, wenn die Arbeitnehmer schwere Lasten heben oder tragen müssen. Eine schlechte Haltung oder eine nicht fachgerechte Auslegung des Arbeitsplatzes führt oft zu Muskelzerrungen, Verstauchungen, Brüchen, Blutergüssen und Rückenschmerzen. Diese Verletzungen machen 25 Prozent aller arbeitsbedingten Verletzungen aus. Als Gegenmaßnahme muss die Arbeit so geplant werden, dass sie von den Arbeitnehmern ohne Überanstrengung durchgeführt werden kann.