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| 1. | Einleitung |
Markt (von lateinisch mercatus: Handel, Messe), im engeren Sinne ein Ort, an dem sich Käufer und Verkäufer treffen, um wirtschaftliche Güter gegen Geld zu tauschen. Im weiteren Sinne ist ein Markt jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, unabhängig davon, ob er geographisch oder zeitlich eindeutig bestimmbar ist, wie beispielsweise ein Wochenmarkt, oder ob er ein weltweiter Markt ist wie der Markt für Investitionsgüter (Maschinen u. a.). Auch ist es gleichgültig, unter welchen Umständen Angebot und Nachfrage zusammentreffen. Beim Devisenmarkt beispielsweise einigen sich Käufer und Verkäufer am Telefon.
In der klassischen volkswirtschaftlichen Theorie bildet sich als Ergebnis des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage der Marktpreis: Er ist ein Gleichgewichtspreis und liegt im Schnittpunkt zwischen Nachfrage- und Angebotskurve (bei den meisten wirtschaftlichen Gütern steigt die Nachfrage mit sinkendem Preis, während das Angebot mit dem Preis steigt). Zum Marktpreis kann die größtmögliche Gütermenge abgesetzt werden; er räumt den Markt, d. h., es gibt weder einen Angebots- noch einen Nachfrageüberhang. Der Marktpreis zeigt die Knappheit eines Gutes an: Je knapper das Angebot eines begehrten Gutes ist, desto eher kann man den Preis anheben, z. B. für Äpfel nach einem schlechten Erntejahr. Umgekehrt sinkt der Preis für ein Gut, wenn das Angebot größer ist als die Nachfrage.
Der Marktpreis kann sich nur frei bilden, wenn auf einem Markt ein vollkommener Wettbewerb herrscht: Keiner unter den Anbietern und Nachfragern darf so viel Macht haben, dass er den Preis beeinflussen kann. Der vollkommene Wettbewerb ist die theoretische Grundvoraussetzung für eine freie Marktwirtschaft. Realisiert wird solch ein vollkommener Markt in der Praxis am ehesten an der Börse.
Reale Märkte sind dadurch gekennzeichnet, dass Unternehmen versuchen, Wettbewerber auszuschalten, deren Marktanteile zu übernehmen und zu einem marktführenden bzw. marktbeherrschenden Unternehmen zu werden. Hinsichtlich des betreffenden Marktes kann es sich um einen lokalen, nationalen oder den Weltmarkt handeln. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeskartellamt mit der Überwachung des Wettbewerbs betraut.