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Planwirtschaft

Planwirtschaft, Wirtschaftsordnung, in der das gesamte ökonomische Geschehen von einer zentralen Organisation nach einem von ihr festgelegten, einheitlichen Plan geleitet und gelenkt wird. Der Begriff „Planwirtschaft” erweckt den Eindruck, dass die Wirtschaft anderer Ordnungen nicht auf Plänen beruht, was faktisch natürlich falsch ist. Deshalb wird die „Planwirtschaft” in der Fachliteratur auch als „Zentralverwaltungswirtschaft” oder „zentral geleitete Wirtschaft” bezeichnet.

Da sich die Nachfrage der Verbraucher nach Waren und Dienstleistungen in einer zentral geleiteten Wirtschaft nicht verbindlich festlegen, sondern immer nur abschätzen lässt, entstehen zahlreiche Schwierigkeiten. Typische Beispiele für diese Wirtschaftsordnung sind die Volkswirtschaften der ehemaligen sozialistischen Länder Osteuropas, wie z. B. die der Sowjetunion oder der DDR. Wesentliches Merkmal deren Wirtschaft waren die Vergesellschaftung der Produktionsmittel, die zentrale Planung des Wirtschaftsprozesses, die administrative Festlegung von Preisen und Löhnen und ein staatliches Außenhandelsmonopol. Siehe auch Fünfjahresplan; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

Im Gegensatz zur Zentralverwaltungswirtschaft steht die freie Marktwirtschaft, bei der die freien Kräfte des Marktes, Angebot und Nachfrage, Produktion und Verteilung der Waren und Dienstleistungen bestimmen. Bei der Einordnung der zentral geleiteten Wirtschaft ist zu bedenken, dass es in der wirtschaftlichen Praxis kaum beide Wirtschaftssysteme in Reinkultur gegeben hat. So kann auch eine Zentralverwaltungswirtschaft in Teilbereichen Elemente einer Marktwirtschaft enthalten, sind in allen Marktwirtschaften heute Teilbereiche zu finden, in denen der Staat mehr oder weniger stark eingreift und damit ganz oder teilweise das freie Spiel des Marktes wieder aufhebt. Die entsprechenden Interventionsformen werden auch als Dirigismus bezeichnet.