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| 4. | Verwaltung und Politik |
Laut der 1971 letztmals geänderten Verfassung ist San Marino eine parlamentarische Republik. Die Legislative liegt beim Parlament (Consiglio Grande e Generale), das sich aus 60 für jeweils fünf Jahre gewählten Abgeordneten zusammensetzt. Die Exekutive hat der zehnköpfige Staatsrat (Congresso di Stato) inne, der vom Parlament aus seiner Mitte für ebenfalls fünf Jahre gewählt wird. Staatsoberhaupt sind die beiden Kapitäne (Capitani reggenti), die das Parlament jeweils für sechs Monate wählt. Staatsrat und Kapitäne bilden zusammen den Rat der Zwölf (Consiglio dei XII), der u. a. für die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig ist. Verwaltungsmäßig ist San Marino in neun Bezirke unterteilt.
Die wichtigsten politischen Parteien in San Marino sind der Partido Democratico Cristiano Sanmarinese (PDCS, Christlich Demokratische Partei), der Partido Democratico di Progresso (PDP, Demokratische Fortschrittliche Partei, hervorgegangen aus der Kommunistischen Partei) und der Partido Socialista Sanmarinese (PSS, Sozialistische Partei).