Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
Klicken Sie im Menü Datei auf Drucken, um die Informationen zu drucken.
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
2. Entwicklungsgeschichte

Der Unterzeichnung des GATT-Vertrags durch 23 Staaten am 30. Oktober 1947 in Genf waren mehrere ergebnislose Versuche vorangegangen, eine internationale Handelsorganisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen (UN) zu gründen. Die ursprünglich geplante International Trade Organization (ITO), die neben den Bretton-Woods-Organisationen IWF und Weltbank den dritten institutionellen Pfeiler der Weltwirtschaftsordnung nach dem 2. Weltkrieg darstellen sollte, war aufgrund der weltpolitischen Spannungen des beginnenden Kalten Krieges, insbesondere am Widerstand der USA gescheitert. Das GATT war demnach, formal betrachtet, keine Organisation, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Unterzeichnerstaaten gesteuert und von einem Sekretariat mit Sitz in Genf verwaltet wurde. Faktisch agierte das GATT jedoch wie eine internationale Organisation im Sinne des UN-Rechtes.

Seit der Gründung des GATT fanden acht zum Teil mehrjährige Verhandlungsrunden über Zollliberalisierungen statt, in denen der durchschnittliche Meistbegünstigungszoll von 40 Prozent auf 4 Prozent gesenkt werden konnte. Die achte, von 1986 bis 1993 dauernde so genannte Uruguay-Runde führte zu weit reichenden Neuerungen im Welthandelssystem: Neben weiteren Handelserleichterungen und der Aufnahme neuer Mitglieder wurden substantielle institutionelle Reformen vereinbart sowie das Themenspektrum unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Weltwirtschaft deutlich erweitert. Mit der Entscheidung, das GATT-Sekretariat ab Januar 1995 durch die WTO abzulösen, wurde den Forderungen nach einer handlungsfähigen Organisation Rechnung getragen, die für die Überwachung der Handelspolitik ihrer Mitglieder, den weiteren Ausbau der Welthandelsordnung und die Schlichtung von Handelsstreitigkeiten zuständig ist. Außer für den im GATT geregelten Güterhandel ist die WTO nun auch für den Handel mit Dienstleistungen, den Schutz geistiger Eigentumsrechte und eine Reihe weiterer handelsrelevanter Themen zuständig. Im April 2003 waren 146 Staaten Mitglieder der WTO.