Karl V. (Heiliges Römisches Reich)
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Karl V. (Heiliges Römisches Reich)
4. Reichspolitik

Dass Karl den Osmanen nicht wirksam hatte begegnen können, hing zu einem guten Teil damit zusammen, dass es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzung um die Religionsfrage im Reich zu beenden und die Fürsten geschlossen auf seine Seite zu bringen. Während der Reformation machte sich das Fehlen einer starken Zentralmacht im Reich besonders deutlich bemerkbar; und so sahen sich die Fürsten geradezu ermutigt, ihre Stellung gegenüber dem Reich auszubauen. Auch die Bauern nutzten 1524 das allgemeine Durcheinander, ermutigt durch die lutherische Lehre, zu einem Aufstand (siehe Bauernkrieg).

1530, kurz nach seiner Krönung zum Kaiser, berief Karl zur Erörterung der Religionsfrage den Reichstag zu Augsburg ein. Die protestantischen Fürsten legten ihre Glaubenssätze im Augsburger Bekenntnis vor, das für Karl allerdings unannehmbar war. Die folgenden Verhandlungen brachten keine Einigung, und 1531 schlossen sich die protestantischen Reichsstände zum Schmalkaldischen Bund zusammen.

Angesichts der Spannungen im Reich sowie der Bedrohung durch die Osmanen von außen sah sich der Kaiser nun gezwungen, die endgültige Klärung der Religionsfrage auf ein noch einzuberufendes Konzil oder einen Reichstag zu verschieben und den Lutheranern 1532 im Nürnberger Anstand vorläufig freie Religionsausübung zu gewähren, als Gegenleistung für ihre Unterstützung gegen die Türken.

Karl konnte sich nun wieder dem Reich, genauer: dem Schmalkaldischen Bund, zuwenden. 1546 rückte der Kaiser im Schmalkaldischen Krieg gegen die protestantischen Reichsstände vor und konnte am 24. April 1547 bei Mühlberg in Sachsen einen entscheidenden Sieg gegen die Protestanten erringen. Eine Rekatholisierung des Reiches und eine Stärkung der kaiserlichen Macht im Reich scheiterten allerdings 1548 auf dem „geharnischten Reichstag” zu Augsburg am Widerstand nicht nur der protestantischen deutschen Fürsten; im Augsburger Interim musste der Kaiser den Protestanten einige Zugeständnisse (Laienkelch und Priesterehe) machen und auf Reformen in Richtung auf eine stärkere Zentralgewalt verzichten.

1552 stellte sich Moritz von Sachsen, der, obwohl Protestant, im Schmalkaldischen Krieg auf der Seite des Kaisers gekämpft hatte, an die Spitze einer Fürstenverschwörung gegen den Kaiser und verbündete sich im Vertrag von Chambord mit Heinrich II. von Frankreich; die Fürstenverschwörung zwang Karl zur Flucht. 1552 schloss Ferdinand im Namen seines Bruders den Passauer Vertrag, der das Augsburger Interim ablöste und den Protestanten freie Religionsausübung gewährte. 1555 wurde diese Vereinbarung im ebenfalls von Ferdinand ausgehandelten Augsburger Religionsfrieden bestätigt. In der Zwischenzeit hatte Heinrich II., wie es in dem Vertrag mit Moritz von Sachsen vorgesehen war, 1552 die Bistümer Toul, Metz und Verdun besetzt. Karls Versuch, Metz zurückzuerobern, scheiterte 1553.

Des ständigen Kampfes müde und verbittert, überließ Karl 1555 die Niederlande und 1556 Spanien seinem Sohn Philipp II., und 1556 verzichtete er zugunsten seines Bruders Ferdinand I., der bereits 1531 zum römischen König gewählt worden war, auf die Kaiserwürde. Karls Idee von einem Universalreich unter seiner Führung war gescheitert: Die Einheit der Christenheit war zerfallen, das Abendland rieb sich in dynastischen Konflikten auf, und die Abwehr der „Ungläubigen” durch eine geeinte abendländische Christenheit hatte sich als Illusion erwiesen. Ebenso war Karl mit seinem Plan der so genannten „Spanischen Sukzession”, dem zufolge Philipp neben dem spanischen Erbe auch die Kaiserkrone hätte übernehmen und den Universalreichsplan fortführen sollen, am Widerstand der deutschen Fürsten gescheitert.

Karl zog sich in das Kloster San Jerónimo de Yuste in der Extremadura in Spanien zurück, wo er am 21. September 1558 starb.