Nobelpreis
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Nobelpreis
3. Die Nobelstiftung und die Nobelkomitees

Zur Verwaltung des Fonds und zur Organisation der Preisverleihung wurde 1900 die Nobelstiftung gegründet. Sie wird von einem sechsköpfigen Aufsichtsrat kontrolliert, dessen Mitglieder für zwei Jahre amtieren und schwedische oder norwegische Staatsbürger sein müssen. Einer der Aufsichtsräte wird von der schwedischen Regierung benannt, die anderen von den vier Institutionen, die Nobel in seinem Testament mit der Auswahl der Preisträger betraut hat: In Stockholm ist die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften zuständig für die Preise für Physik, Chemie und Wirtschaftswissenschaften, das Karolinska-Institut für den Preis aus dem Gebiet Physiologie oder Medizin und die Schwedische Akademie für den Literaturnobelpreis. In Oslo widmet sich den Belangen des Friedensnobelpreises ein fünfköpfiges Nobelkomitee, das vom Storting, dem norwegischen Parlament gewählt wurde. Über entsprechende Nobelpreisgremien verfügen auch die drei wissenschaftlichen Einrichtungen in Schweden.