Nobelpreis
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Nobelpreis
4. Das Auswahlverfahren

Die weltweite Anerkennung des Nobelpreises beruht wesentlich auf dem aufwendigen und sorgfältigen Verfahren bei der Auswahl der Preisträger. Ein Jahr vor der Entscheidung laden die vier Preiskomitees ausgewählte Persönlichkeiten und Institutionen zur Nominierung preiswürdiger Kandidaten ein. Dieses Vorschlagsrecht erhalten ausgewiesene Fachleute in den jeweiligen Disziplinen, unter ihnen auch die früheren Nobelpreisträger, insgesamt mehrere tausend Personen für jeden Preis, aber auch Forschungsinstitute und wissenschaftliche Akademien. Für den Friedensnobelpreis können auch Mitglieder von Regierungen, internationalen Gerichten und internationalen Organisationen Kandidaten nominieren. Sich selbst für den Preis vorzuschlagen, ist ausgeschlossen. Die Nominierungen müssen bis zum 31. Januar bei den Nobelkomitees eintreffen. Nach Prüfung der Vorschläge, in der Regel mit Hilfe von Experten, treffen die Komitees ihre letzten Entscheidungen im Oktober und geben anschließend sofort die Namen der Gewinner bekannt. Das ganze Verfahren ist streng vertraulich: Informationen darüber, wer zur Nominierung eingeladen wurde, über welche Kandidaten die Kommissionen zu entscheiden haben und wie diese sich ihre Meinung bildeten, unterliegen einer Geheimhaltungsfrist von 50 Jahren.

Wenn in einem Jahr kein würdiger Preisträger gefunden wird oder es die Weltlage nicht erlaubt, frei zu kommunizieren und sich über den Fortschritt der Wissenschaften zu informieren – wie während der Weltkriege –, wird der Preis nicht vergeben. Aber er muss wenigstens einmal alle fünf Jahre vergeben werden. Wird ein Preis nicht vergeben oder nicht akzeptiert, verbleibt das Preisgeld im Fonds.