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| 1. | Einleitung |
Devisen, ausländische Zahlungsmittel im Besitz von Inländern, im weiteren Sinn auch Ansprüche auf Zahlungen in fremden Währungen.
Zu den Devisen zählen u. a. Guthaben bei ausländischen Banken und Fremdwährungskonten im Inland sowie im Ausland zahlbare und auf ausländische Währung lautende Wechsel und Schecks. Ausländische Banknoten und Münzen (siehe Geld) werden umgangssprachlich fälschlicherweise ebenfalls Devisen genannt, sie sind aber Sorten. Den An- und Verkauf von Devisen (gegen die Inlandswährung oder gegen andere Devisen) nennt man Devisenhandel.
Die Bezeichnung Devisen leitet sich von französisch Devise (Wahlspruch, Motto) ab, da auf den ersten Auslandswechseln jeweils ein Spruch geschrieben stand.