| Börse | Artikelansicht | ||||
| Klicken Sie im Menü Datei auf Drucken, um die Informationen zu drucken. | |||||
| 5. | Börsengeschäft |
Wie laufen die Börsengeschäfte eigentlich ab? Eigenhandel findet an der Börse nur in geringem Umfang statt, die meisten Abschlüsse werden für Rechnung anderer getätigt (Kommissionsgeschäft), d. h. durch die Vermittlung von Kursmaklern (broker). Die amtlich bestellten Kursmakler vollziehen nicht nur die Käufe und Verkäufe, sondern sind in der Regel auch für die Feststellung der Kurse zuständig. Über jedes, zunächst mündlich abgeschlossene, Geschäft wird eine Schlussnote erstellt. Die Kursmakler erhalten für ihre Tätigkeit eine Vermittlungsgebühr (Courtage). Der normale Börsenkunde erteilt seinen Auftrag über eine Bank, die für ihn ein Wertpapierdepot einrichtet und den Kursmakler beauftragt. In den letzten Jahren sind so genannte „Discountbroker” in Mode gekommen, die mit niedrigen Gebühren locken, aber meist keine Beratung bieten. Die Lieferung von Wertpapieren wird heute nur noch selten in effektiven Stücken vollzogen. Die meisten Banken bedienen sich der bei den Landeszentralbanken bestehenden Abrechnungsstellen sowie der Wertpapiersammelbanken. Alle an der Börse getätigten Geschäfte sind laut Börsengesetz am zweiten Werktag nach Abschlusstag zu erfüllen.
Der Börsenhandel wird grundsätzlich in amtlichen Handel, geregelten Markt und Freiverkehr unterteilt. Bundes- und Länderanleihen sind Kraft Gesetz an allen Börsen zugelassen. Alle anderen Wertpapiere bedürfen der Zulassung zum amtlichen Handel durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse. Voraussetzungen sind beispielsweise ein voraussichtlicher Kurswert der zuzulassenden Aktien von 2,5 Millionen DM und eine Mindestaktienanzahl von 50 000 Stück. Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre sind im Börsenprospekt vorzulegen. Für diese amtlich notierten Papiere wird an jedem Börsentag ein amtlicher Einheitskurs vom zuständigen Kursmakler festgestellt und veröffentlicht.
Im geregelten Markt werden die nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Papiere gehandelt, die Zulassungsbedingungen sind erleichtert. Der Mindestnennbetrag für die Einführung beträgt 500 000 DM, die Mindestmenge der einzubeziehenden Aktien 10 000 Stück. Die Börsenprospekt kann kürzer gehalten werden, es besteht aber dennoch eine Haftung für börsenrelevante Daten. Zu Letzteren gehören so makabre Fakten wie der Gehirntumor des Fußballers Heiko Herrlich als Kriterium des Aktienkurses von Borussia Dortmund. Im geregelten Markt findet keine amtliche Notierung statt, wenngleich die nichtamtliche Preisfeststellung einer gesetzlichen Regelung unterliegt.
Papiere, die nicht zu den beiden obigen Marktsegmenten zugelassen sind, werden im Freiverkehr gehandelt, dessen Kriterien nicht im Börsengesetz geregelt sind. Das Zulassungsverfahren ist stark vereinfacht.
Auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten finden Börsengeschäfte statt. Sie haben inoffiziellen Charakter und unterliegen nicht der Börsenaufsicht, der Handel wird meist telefonisch abgeschlossen. Die Vorbörse hat einerseits Informationsfunktion hinsichtlich des allgemeinen Kurstrends, zum anderen wird hier mit nicht zugelassenen Wertpapieren gehandelt. Im nachbörslichen Handel werden zumeist Direktgeschäfte zwischen Banken geschlossen. Hierin wird zuweilen eine Verfälschung der Preisermittlung gesehen und die Forderung nach Börsenzwang erhoben. Gleichzeitig gewinnen die außerbörslichen Geschäfte ständig an Bedeutung, da sie angesichts der rund um die Uhr, rund um den Globus stattfindenden Spekulation eine Trendvoraussicht ermöglichen.