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| 2. | Das Lehnswesen |
Das Lehnswesen ging als Synthese aus der römischen clientela und dem germanischen Gefolgschaftswesen hervor. Es entwickelte sich mit der Änderung der Wehrverfassung im 7./8. Jahrhundert im Frankenreich: Das Aufgebot aller Freien im Volksheer wurde abgelöst durch ein ständig verfügbares, besser ausgerüstetes Reiterheer aus Berufskriegern. Die Reiter bzw. Ritter wurden vom König oder einem anderen mächtigen Grundbesitzer, dem Lehnsherrn, materiell ausgestattet, um sich Ausbildung, Ausrüstung und ritterlichen Lebensstil leisten zu können. In der Regel erhielten sie Land, oft auch Ämter oder Rechte, die Erträge abwarfen, zur dauernden Nutzung. Als Gegenleistung für diese Ausstattung, die Lehen, waren die Lehnsnehmer, die Vasallen (vom keltischen Wort für „Diener”), ihren Herrn gegenüber zu Treue, Gehorsam und Dienstleistung verpflichtet. Die Treuepflicht war gegenseitig und galt auch für den Herrn gegenüber den Vasallen. Die Dienstpflicht bestand vor allem aus dem Ritterdienst und der Heerfahrt, wobei letzteres insbesondere die Romfahrt, d. h. den Zug zur Kaiserkrönung nach Rom, beinhaltete.
An der Spitze der lehnsrechtlich organisierten Gesellschaft stand der König. Er vergab Grund bzw. Grundherrschaften und Ämter als Lehen an die Kronvasallen, die im Gegenzug die ihnen anvertrauten Ämter auszufüllen und Kriegsdienst zu leisten, d. h. Ritter zu stellen hatten. Die Kronvasallen, in der Regel Herzöge, Grafen, Bischöfe und Reichsäbte, rekrutierten sich aus dem Hochadel. Diese wiederum gaben Land und Ämter an Aftervasallen zu Lehen weiter, die dafür ebenfalls ihren Herren Amts- und Kriegsdienst zu leisten hatten. Die Aftervasallen gehörten dem niederen Adel an, waren Ritter, Dienstmannen und Äbte und gaben ihrerseits Land zur Bearbeitung an unfreie, hörige Bauern weiter, die dafür Naturalabgaben und Arbeitsdienste leisten mussten. Zu den Unfreien bestanden keine lehnsrechtlichen Beziehungen. Die Lehnsgesellschaft war pyramidenförmig aufgebaut: Die breite Basis bildete die Masse der unfreien Bauern, darüber kam die schmalere Schicht der Aftervasallen, gefolgt von der noch kleineren Gruppe der Kronvasallen. An der Spitze der Pyramide stand der Herrscher.
Im Laufe des Hochmittelalters bildete sich in Deutschland eine differenziertere Struktur in der Lehnshierarchie heraus, die Heerschildordnung, die die Lehnsfähigen, d. h. diejenigen, die Lehen vergeben oder annehmen konnten, sieben Stufen zuordnete: An der Spitze stand wieder der König bzw. Kaiser, auf der zweiten Stufe folgten die geistlichen Fürsten, auf der dritten die weltlichen Fürsten, auf der vierten Grafen und Freiherren; die fünfte Stufe bildeten die Ministerialen (Dienstmannen), die sechste deren Mannen, die siebte und unterste die übrigen ritterbürtigen Mannen, die als Einzige des Heerschildes nicht die aktive Lehnsfähigkeit besaßen, d. h. selbst keine Lehen vergeben, sondern nur annehmen konnten. Die „Schildbürtigen”, also alle Angehörigen des Heerschildes, konstituierten den mittelalterlichen Adel und bildeten gegenüber der Masse der Unfreien eine relativ dünne, elitäre Herrenschicht.