Feudalismus
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Feudalismus
4. Der Feudalstaat

Die mittelalterlichen europäischen Staaten waren in ihrer Herrschaftsstruktur in unterschiedlichem Maße durch das Lehnswesen geprägt. Nicht nur Grund und Boden mit allen zugehörigen Rechten, sondern auch Ämter, wie Grafschaften und Vogteien, und königliche Hoheitsrechte (Regalien), wie Zollrecht und Gerichtsbarkeit, wurden vom König als Lehen vergeben. Die zentrale Herrschaftsgewalt verblieb zwar theoretisch weiterhin beim König, wurde aber durch die Delegation an eine Vielzahl von Personen, die die Ämter und Hoheitsrechte in Eigenverantwortung ausübten, de facto zersplittert und geschwächt.

Als problematisch erwies sich zudem, dass die Kronvasallen Ämter und Rechte vielfach an Aftervasallen weitergaben. Ein unmittelbares Herrschaftsverhältnis bestand somit nur zwischen dem König und den Kronvasallen. Dies galt zumindest für die deutschen Länder, wo die Aftervasallen dem König nicht zur Treue verpflichtet waren. Außerdem konnten die Kronvasallen durch Weiterbelehnung und die damit verbundenen Treueverpflichtungen eigene Herrschaften aufbauen, die zur Königsgewalt in Konkurrenz treten konnten. In den deutschen Ländern kam erschwerend hinzu, dass der König nur über einen Teil des Grundes mit den zugehörigen Herrschaftsrechten verfügte; der andere Teil war Eigengut des Adels, das nicht in den Lehnsverband eingegliedert war und daher zur Grundlage für die Errichtung vom König unabhängiger Adelsherrschaften werden konnte.

Um ein Gegengewicht zu dem sich verselbständigenden Adel zu schaffen, stützte sich der König im hochmittelalterlichen Deutschen Reich zunächst auf die Reichskirche, der er in großem Umfang Grund und Privilegien zukommen ließ (ottonisch-salisches Reichskirchensystem). Nach dem Investiturstreit suchte das Königtum, die Reichskirche enger in den Reichslehnsverband einzubinden, u. a. indem es Bischöfe und Reichsäbte mit der weltlichen Herrschaftsgewalt belehnte. Die staufischen Könige schließlich bemühten sich, sowohl das adelige Eigengut in vom König abhängige Lehen umzuwandeln als auch die Reichsverwaltung auf der Basis einer lehnsrechtlich vom König abhängigen Reichsministerialität zu zentralisieren. Der staufische Versuch scheiterte jedoch. Die spezifische Ausprägung des Lehnswesens in Deutschland führte zum Zerfall der Herrschermacht und zur Territorialisierung des Reiches.

In Frankreich dagegen und in den normannisch dominierten Staaten England und Sizilien sowie in den französisch-normannischen Kreuzfahrerstaaten nahm das Lehnswesen eine andere Entwicklung: Hier waren auch die Aftervasallen dem König zu Treue und Gefolgschaft verpflichtet, zudem unterstand der Großteil des Bodens mit all seinen Rechten der Verfügung des Herrschers, so dass sich – im hochmittelalterlichen England und in den Kreuzfahrerstaaten mehr noch als in Frankreich – weitgehend feudalisierte, zentralisierte, straff durchorganisierte einheitliche Staatswesen herausbilden konnten.