| Maximilian I. (Heiliges Römisches Reich) | Artikelansicht | ||||
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| 3. | Reichsreform |
Im Reich selbst führte Maximilian einige Reformen durch, in erster Linie, um die Reichsstände zu beschwichtigen und zur Unterstützung seiner dynastischen Politik zu gewinnen: Auf dem Wormser Reichstag von 1495 wurde ein ewiger Landfriede verkündet und mit dem reichsständisch dominierten Reichskammergericht ein vom König bzw. Kaiser unabhängiges oberstes Gericht eingerichtet. Gegen das Reichskammergericht richtete Maximilian 1497 den Reichshofrat ein, eine beratende Institution, die allein dem König verpflichtet war und sich zu einem obersten Gerichtshof weiterentwickelte. 1500 setzten die Reichsstände die Schaffung eines Reichsregiments durch, das sich aus Mitgliedern der Stände zusammensetzte und den König kontrollieren sollte; es existierte allerdings nur zwei Jahre. 1512 schließlich wurde das Reich zur effektiveren Sicherung des Landfriedens in zehn Reichskreise eingeteilt. Siehe auch Reichsreform
Die Schweizer Eidgenossenschaft allerdings weigerte sich, die Reichsreform mitzutragen: Sie lehnte sowohl das Reichskammergericht als auch die neuen finanziellen Belastungen ab. Der so genannte Schwabenkrieg von 1499 zwischen dem Reich und den Schweizer Eidgenossen, der auf Seiten des Reiches vor allem vom Schwäbischen Bund bestritten wurde, endete mit einem Sieg der Schweizer und ihrem faktischen Ausscheiden aus dem Reich.