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| 2. | Verwaltung und Politik |
Seit dem 11. Januar 1991 besitzt die Verfassung Westberlins von 1950 für die ganze Stadt Gültigkeit. Danach obliegt die Landesgesetzgebung dem Abgeordnetenhaus (Landesparlament) und die Exekutive dem Senat, an dessen Spitze der Regierende Bürgermeister steht. Gemäß der Verfassung besteht das Parlament aus 130 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählten Abgeordneten. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich diese Zahl erhöhen.
Berlin gliedert sich verwaltungsmäßig in zwölf Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg-Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.
In einer Volksabstimmung am 5. Mai 1996 entschieden sich die Bürger der Hauptstadt Berlin mit knapper Mehrheit zugunsten einer Verschmelzung des Bundeslandes Berlin mit dem Bundesland Brandenburg. Die Fusion scheiterte jedoch am Votum der Brandenburger, die mehrheitlich gegen den Zusammenschluss stimmten.