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Wechsel

Wechsel, nach geltendem bundesdeutschen Recht eine Urkunde, in der die unterzeichnende Person, der Aussteller oder Trassant, ihre unbedingte Bereitschaft erklärt, an eine in dem Schriftstück genannte Person, den Wechselnehmer oder Remittenten, oder deren Order eine bestimmte Geldsumme auf Verlangen oder zu einem festzulegenden oder festgesetzten zukünftigen Termin zu zahlen.

Der Wechselnehmer ist häufig auch der Inhaber des Wechsels. Mit der Annahme des Wechsels wird der Trassat der Wechselbeteiligte, der in erster Linie für dessen Zahlung verantwortlich ist. Wechsel sind begebbare Papiere und stellen eine der wichtigsten Formen von Geschäftspapieren in fast allen Ländern dar. Die häufigste Form des Wechsels ist der Scheck.

Wechsel sind in Europa seit dem 12. Jahrhundert im kaufmännischen Bereich verbreitet. Sie wurden zunächst von Geldwechslern als Zahlungsversprechen ausgestellt, das an einem anderen Ort in der dort gültigen Währung eingelöst werden konnte. Im Messeverkehr entwickelte sich der Wechsel bis zum 17. Jahrhundert allmählich zu einem unabhängigen abstrakten Zahlungsmittel weiter.