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| 1. | Einleitung |
Buchführung, planmäßige chronologische Aufzeichnung (Buchung) aller Geschäftsvorfälle, die Wertbestand und Wertbewegung einer Wirtschaftseinheit (Unternehmen, Betrieb) erfasst.
Jeder Betreiber eines Handelsgewerbes ist in Deutschland nach § 238 des Handelsgesetzbuches (HGB) verpflichtet, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung die Vermögenslage seiner Wirtschaftsunternehmung ersichtlich zu machen. Die ordnungsgemäße Führung von Handelsbüchern genießt vor Gericht Beweiskraft, da die Buchführung selbst als innerbetriebliches Kontrollinstrument konzipiert ist, bei dem die Richtigkeit der verbuchten Geschäftsvorfälle beurkundet werden muss. Durch das Ineinandergreifen der einzelnen Buchungen soll ein Missbrauch ausgeschlossen bzw. seine Entdeckung bei einer Prüfung der Bücher erleichtert werden. Aus diesem Grund übernimmt auch das Steuerrecht die Buchführungspflicht und erweitert sie auch auf Handwerker, Freiberufler und andere Gewerbetreibende mit einem bestimmten Umsatz, Gewinn oder Betriebsvermögen. Börsennotierten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union ist seit 2005 der internationale Gliederungsstandard zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, IAS/IFRS (Abkürzung für International Accounting Standard bzw. International Financial Reporting Standard), vorgeschrieben.
Privatpersonen verwenden oft ein System der einfachen Buchführung, bei dem die Buchungen (etwa jeweils mit Datum, Art der Transaktion und Gesamtbetrag) in Tabellenform untereinander angeordnet werden. Unternehmen arbeiten mit einem System der doppelten Buchführung. Dabei wird jeder Geschäftsvorfall in seiner zweifachen Auswirkung auf den Finanzstatus oder das Betriebsergebnis oder auf beides festgehalten. Beispielsweise erhöht der Kauf von Rohstoffen gegen Rechnung den Wert des Lagerbestandes, zugleich aber auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das Bezahlen der Rechnung per Überweisung reduziert die Verbindlichkeiten, in gleichem Maß aber auch den Stand des Geschäftskontos. Die doppelte Buchführung wird nach verschiedenen historisch-nationalen Ausprägungen unterschieden.
In der Buchführung gilt das Belegprinzip, dem zufolge keine Buchung ohne ein Schriftstück, das als Unterlage und Beweis für die Richtigkeit des Geschäftsvorfalls dient, erfolgen darf.