Buchführung
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Buchführung
4. Die Bilanz

Es gibt zwei Arten von Finanzberichten: Die Bilanz bezieht sich auf die Lage einer Wirtschaftseinheit, während sich die Ertragsrechnung – die Gewinn-und-Verlust-Rechnung – auf ihre Geschäftsaktivitäten bezieht. Die Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen, die Schulden und das Grundkapital einer Gesellschaft zu einem bestimmten Stichtag. In der Bilanz spiegelt sich die Grundgleichung der Buchführung: Vermögen ist gleich Kapital (oder Aktiva gleich Passiva). Das Vermögen besteht aus Wirtschaftsmitteln, mit denen die Gesellschaft in der Zukunft arbeiten kann. Das Kapital besteht aus den Verbindlichkeiten der Gesellschaft sowie den Eigenkapitalanteilen ihrer Eigentümer. (Ein Beispiel: Ein Haus stellt ein Vermögen von 200 000 Euro dar; die noch nicht bezahlte Hypothek ist eine Verbindlichkeit von 130 000 Euro, das Eigenkapital des Eigentümers macht somit 70 000 Euro aus.)

Die Vermögenswerte oder Aktiva werden unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen umfasst solche Posten, die sich kurzfristig (etwa innerhalb eines Jahres) in Bargeld umwandeln ließen; dazu gehören Barbestände und Bankguthaben, Forderungen an Kunden, Lagerbestände und kurzfristige Investitionen in Aktien und Schuldverschreibungen. Das Anlagevermögen umfasst das Betriebsgelände – besonders Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Möbel und Inventar. Zum Anlagevermögen gehören auch Eigentum, das zu Spekulationszwecken gehalten wird, sowie immaterielle Werte wie Patente (siehe Patentrecht) und Warenzeichen.

Die Verbindlichkeiten oder Passiva sind Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber anderen Parteien, wie z. B. Lieferanten und Angestellte. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind solche Beträge, die innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig werden, darunter die Gehälter und Löhne, Steuern, kurzfristige Darlehen sowie Geld, das den Lieferanten von Waren und Dienstleistungen geschuldet wird. Langfristige Verbindlichkeiten sind für gewöhnlich Schulden mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr – wie z. B. Schuldverschreibungen, Hypotheken und langfristige Anleihen. Die Verbindlichkeiten sind also die Ansprüche außen stehender Parteien auf das Vermögen des Unternehmens. Dagegen ist das Grundkapital der Eigentümer ihr Investitionsanteil am Vermögen der Gesellschaft. Bei Gesellschaften, die als Einzelunternehmung oder als offene Handelsgesellschaft geführt werden, kann die Bilanz den Betrag an Grundkapital pro Eigentümer offenlegen. Bei Aktiengesellschaften dagegen zeigt die Bilanz den Wert des Grundkapitals der Eigentümer – also der Aktionäre – in zwei Teilen: (1) als den Betrag, der ursprünglich von den Aktionären eingezahlt wurde, und (2) die von der Gesellschaft zusätzlich wieder angelegten Einkünfte oder Rücklagen (d. h. Erträge, die nicht als Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt wurden), an denen die Aktionäre Anteil haben.