Steuern
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Steuern
1. Einleitung

Steuern, einmalige oder regelmäßige finanzielle Zwangsabgaben, die von Gebietskörperschaften (Staat, Ländern, Gemeinden) bei natürlichen oder juristischen Personen erhoben werden.

Eine Steuer darf nur dann erhoben werden, wenn der gesetzlich an sie geknüpfte Tatbestand (für die Kraftfahrzeugsteuer etwa das Halten eines Kraftfahrzeugs) erfüllt ist. Der Steuerpflichtige hat – anders als bei Gebühren oder Beiträgen – keinen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung. Steuern sind die Haupteinnahmequelle der Gebietskörperschaften. Neben ihre fiskalische Funktion – die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs von Staat, Ländern und Gemeinden – tritt bei vielen Steuerarten eine Lenkungsabsicht des Gesetzgebers. Bei einzelnen Steuerarten stellt sie sogar den Hauptzweck dar, etwa bei den so genannten Prohibitivsteuern, die bewusst so hoch angesetzt sind, dass der Steuertatbestand (etwa der Verbrauch eines gesundheitsschädlichen Konsumguts) nicht eintritt.