Steuern
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Steuern
2. Steuerarten

Insgesamt werden in Deutschland etwa 50 verschiedene Steuern erhoben. Für einen Großteil des Steueraufkommens sorgen jedoch nur einige wenige Steuerarten. Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) machen etwa zwei Drittel der Steuereinnahmen der Bundesrepublik aus, zusammen mit Mineralölsteuer und Gewerbesteuer mehr als 80 Prozent.

Die verschiedenen Steuerarten lassen sich auf unterschiedliche Weise klassifizieren. Eine einfache Untergliederung ist die nach den sie erhebenden Gebietskörperschaften. Danach gibt es Bundessteuern (z. B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer), Ländersteuern (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Grunderwerbsteuer), Gemeindesteuern (z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer) sowie Gemeinschaftssteuern von Bund und Ländern (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer). Über die Einführung einer EU-Steuer wird diskutiert.

Daneben gibt es viele weitere Unterscheidungskriterien, die jedoch z. T. umstritten sind, da nicht immer eine eindeutige Zuordnung einer Steuerart unter einen Begriff möglich ist. Unterschieden wird u. a. zwischen direkten Steuern (sie werden direkt bei denjenigen erhoben, die auch belastet werden sollen, z. B. die Einkommensteuer) und indirekten Steuern (etwa die Mehrwertsteuer, die vom Unternehmen ans Finanzamt abgeführt, aber über den Verkaufspreis auf den privaten Konsumenten überwälzt wird). Ferner unterscheidet man zwischen Subjektsteuern und Objektsteuern. Bei den Subjektsteuern wie der Einkommensteuer werden neben seiner objektiven Leistungsfähigkeit auch die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen mit berücksichtigt (Familienstand, Kinderzahl). Objektsteuern werden dagegen auf Objekte bzw. die Erträge daraus erhoben, und zwar ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners; Beispiele sind die Grundsteuer oder die Gewerbesteuer. Schließlich unterscheidet man zwischen laufenden Steuern, die dauerhaft erhoben werden (z. B. Lohnsteuer), und einmaligen oder zeitlich befristeten Steuern (z. B. Solidaritätszuschlag).