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| 4. | Steuergerechtigkeit |
Die Frage, in welchem Maße jeder einzelne im Sinne einer gerechten Besteuerung zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden solle, wird schon lange kontrovers diskutiert. Eine mögliche Antwort ist die, dass die gezahlte Steuer den empfangenen öffentlichen Leistungen zu entsprechen habe. Dieses so genannte Äquivalenzprinzip (oder Nutzenprinzip) hat den Nachteil, dass sich die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen durch den Einzelnen (etwa die Nutzung einer Straße) nur schwer ermitteln lässt. Mit Ausnahme von Gebühren findet es daher kaum noch Anwendung. Stattdessen herrscht heute das Leistungsfähigkeitsprinzip vor, nach dem der Beitrag eines jeden Steuerzahlers sich an dessen (wirtschaftlicher) Leistungsfähigkeit zu orientieren habe.
Unabhängig von Äquivalenz- oder Leistungsfähigkeitsprinzip haben sich drei Grundsätze einer gerechten Besteuerung herausgebildet: