Swasiland
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Swasiland
4. Verwaltung und Politik

Swasiland ist auch nach der Verfassung von 2006 eine Monarchie mit absolutistischen Zügen (die erste Verfassung von 1968 wurde 1973 außer Kraft gesetzt). Der König verfügt weiterhin über weitreichende Befugnisse, ist nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch oberste Instanz der Exekutive, er ernennt die Regierung und kann das Parlament auflösen. Die Legislative liegt beim Parlament, das aus einer Nationalversammlung (House of Assembly) mit 65 Mitgliedern besteht, von denen zehn vom König ernannt und die übrigen für jeweils fünf Jahre vom Volk gewählt werden, und dem Senat mit 30 Mitgliedern, von denen zehn von der Nationalversammlung und 20 vom König jeweils für fünf Jahre ernannt werden. Die Kandidaten für das Parlament werden in den Tinkhundlas bestimmt, einer Art Stammesversammlung, auf die der König ebenfalls Einfluss nehmen kann. Parteien sind nicht untersagt, aber auch nicht ausdrücklich vorgesehen. Swasiland gliedert sich verwaltungsmäßig in vier Distrikte.