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| 1. | Einleitung |
Pharmazie, Wissenschaft von den Arzneimitteln, ihrer Herstellung und Prüfung. Die Pharmazie beschäftigt sich mit demjenigen Gebiet der Heilkunde, in dem es um Quellen, Natur und Eigenschaften sowie die Herstellung von Medikamenten geht. Der Pharmazeut trägt gemeinsam mit Chemikern und Medizinern die Verantwortung für die Entwicklung neuer Medikamente und die Synthetisierung organischer Stoffe, die von therapeutischem Wert sind. Das Studium der Pharmazie umfasst u. a. die Fächer Chemie, Physik, Botanik, Pharmakologie und Toxikologie.
| 2. | Geschichte |
Im Altertum wurden Arzneimittelkunde und praktische Medizin oft gleichzeitig ausgeübt, manchmal unter Anleitung von Priestern oder Priesterinnen, die Kranke auch mit Hilfe religiöser Riten zu heilen versuchten. Bei vielen Völkern der Erde besteht auch heute noch diese enge Verknüpfung von Arzneien, Medizin und Religion oder Glaube. Zu einer Trennung der Arzneimittelkunde von diesen Bereichen kam es erstmals Anfang des 9. Jahrhunderts in Bagdad. Die Arzneimittelkunde breitete sich als Alchimie nach Europa aus, wo sie zur Chemie wurde, als die Ärzteschaft Überzeugungen aufgaben, die naturwissenschaftlich nicht darstellbar waren. Damals verschrieben die Ärzte nicht nur Medikamente, sondern produzierten diese auch. Manche Apotheker stellten Rezepturen zusammen und erzeugten Medikamente in großen Mengen zum Verkauf an die Bevölkerung. Diese Tätigkeit galt bis zum Beginn der Neuzeit als Apothekerkunst. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde zunächst in Bayern und dann in Preußen für Apotheker ein Universitätsstudium der Pharmazie Pflicht. Erst im ausgehenden 19. Jahrhundert war die Unterscheidung zwischen Pharmazeuten als Herstellern von Arzneimitteln und Ärzten als Therapeuten allgemein akzeptiert.
Der heutige Pharmazeut oder Apotheker befasst sich mit Rezepturen, die weit komplizierter sind als die Elixiere, Alkohole und Pulver, die in der Pharmakopöe von London (1618) oder der Pharmakopöe von Paris (1639) beschrieben wurden. In den meisten Ländern mit geregeltem Gesundheitswesen gibt es ein amtliches Vorschriftenbuch über Beschaffenheit, Prüfung, Aufbewahrung und Zubereitung der wichtigsten offizinellen (im amtlichen Arzneibuch aufgeführten) Arzneimittel; in Deutschland gilt seit 1987 die 9. Ausgabe des Deutschen Arzneibuches.