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Kreuzigung, Hinrichtung eines Verbrechers, indem man ihn an ein Kreuz nagelte oder band. Vom 6. Jahrhundert v. Chr. bis zum 4. Jahrhundert n. Chr. war es eine übliche Strafe für Kapitalverbrechen, vor allem bei den Persern, Ägyptern, Karthagern und Römern. Die Römer verwendeten die Kreuzigung für Sklaven und Verbrecher, aber niemals für ihre eigenen Bürger. Das römische Recht sah vor, dass der Verbrecher ausgepeitscht werden musste, bevor er getötet wurde. Er musste auch entweder das gesamte Kreuz oder, was üblicher war, den Balken des Kreuzes vom Ort des Auspeitschens zur Hinrichtungsstätte tragen. Die Kreuzigung wurde 337 von Konstantin I. aus Respekt gegenüber Jesus Christus verboten, der ebenfalls am Kreuz gestorben war.
Die Kreuzigung Christi zwischen zwei Dieben wird im Neuen Testament von allen vier Evangelisten berichtet (N. T., Matthäus 27, 33-44; Markus 15, 22-32; Lukas 23, 33-43; und Johannes 19, 17-30). Die Bedeutung der Kreuzigung Christi war während der gesamten Geschichte der Kirche hindurch ein Thema der theologischen Diskussionen.