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| 1. | Einleitung |
Vermögen, in der Wirtschaft die Gesamtheit der in der Verfügungsgewalt einer Person, einer Firma oder einer sonstigen Gemeinschaft befindlichen Güter, die als Quelle von Gelderträgen dienen oder einen Nutzen stiften. Objekte gelten nur dann als Vermögen, wenn sie bewertbar sind. Da die einzige allgemein gültige Einheit zur Messung von Wert heute Geld ist, muss sich der Wert eines Gutes in Geld ausdrücken lassen. Die privaten Haushalte bilden Geldvermögen (z. B. Bankguthaben, Währungsbestände), Sachvermögen (z. B. Immobilien, Grundstücke) und Gebrauchsvermögen (z. B. Kleidung, Möbel). Dieser persönliche Besitz bildet, in Abgrenzung zum Volksvermögen, das private Vermögen.
Dagegen arbeiten Unternehmen bei der Leistungserstellung mit ihrem gewerblichen Sachvermögen, dem so genannten Produktivvermögen (z. B. Produktionsgüter wie Industrieanlagen, Maschinen und andere feste Einrichtungen). Daneben verfügen die Unternehmen natürlich auch über Geldvermögen. In der Bilanz eines Unternehmens ist das Vermögen auf der Aktiva-Seite ausgewiesen. Es wird dabei in das Anlage- und das Umlaufvermögen unterteilt. Das so genannte Reinvermögen erhält man, indem man vom Vermögen die Schulden abzieht.
Auch der Staat ist im Besitz von Vermögenswerten, wie z. B. Straßen, öffentliche Einrichtungen und Gebäude.