Kalifat
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Kalifat
1. Einleitung

Kalifat, Amt und Machtbereich des Kalifen als oberstem Leiter der muslimischen Gemeinde und Nachfolger des Propheten Mohammed. Unter Mohammed war der muslimische Staat eine Theokratie, mit der Scharia, den religiösen und moralischen Prinzipien des Islam, als Landesrecht. Die Kalifen, die Nachfolger Mohammeds, waren sowohl weltliche als auch religiöse Führer. Sie waren jedoch nicht befugt, Dogmen aufzustellen, denn die Verkündung des Glaubens wurde als vollendetes Werk Mohammeds betrachtet.

Die Sunniten (Anhänger der Sunna, der überlieferten Handlungsprinzipien des Islam, oder des Weges des Propheten) bilden die Mehrheit der Muslime und betrachten im Allgemeinen die Ära der ersten vier Kalife als das goldene Zeitalter des Islam. Mit der Zeit bildeten sich jedoch neue Glaubensrichtungen heraus, mit anderen Auffassungen über diese Periode und die späteren Kalifate, und in der Folge kam es in Fragen des Kalifats wiederholt zu schweren Feindseligkeiten zwischen den Sunniten und anderen Muslimen, vor allen den Schiiten. Im Lauf der islamischen Geschichte hat das Problem des Kalifats vermutlich mehr Zwietracht unter den Muslimen geschaffen als jeder andere Glaubensartikel.

Die Sunniten formulierten aufgrund des Vorbilds der ersten vier „rechtgeleiteten” Kalifen und Begleiter des Propheten bestimmte Anforderungen an das Kalifat: Der Kalif muss ein Araber aus dem Stamm Mohammeds, den Koraisch, sein; er muss in sein Amt gewählt und von einem Ältestenrat bestätigt werden, der die muslimische Gemeinschaft repräsentiert; und er soll verantwortlich sein für die Durchsetzung des göttlichen Gesetzes und die Verbreitung des Islam mit allen notwendigen Mitteln, auch mit Krieg. In der Geschichte des Kalifats wurden diese Forderungen jedoch selten erfüllt.

Die Schiiten hingegen glaubten, dass der Prophet selbst seinen Schwiegersohn Ali zum weltlichen und geistlichen Nachfolger erkoren habe, und akzeptierten nur Alis (mit Fatima, Mohammeds Tochter, gezeugte Nachkommen) als legitime Nachfolger im Amt des Kalifen.