Recht
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2. Entwicklung des Rechtes

Die Entwicklung des Rechtes verläuft parallel zur Entwicklung einer Gesellschaft. Die einfachsten Gesellschaften waren Stammesgesellschaften. Die Mitglieder des Stammes waren anfangs durch verwandtschaftliche Beziehungen und die Verehrung desselben Gottes verbunden. Auch ohne Gerichte und Gesetzgebung gab es ein Recht – es bestand aus einer Mischung von Gebräuchen, Moral, Religion und Magie. Die sichtbare Autorität war der Herrscher oder Stammeschef. Als höchste Autoritäten wurden die Götter betrachtet, deren Wille durch die Naturgewalten sowie die Eingebungen des Stammesoberhauptes und der Priester vermittelt wurde. Untaten gegen den Stamm, wie z. B. Sakrilegien oder Nichtbeachtung der Gebräuche des Stammes, wurden mit Sanktionen der Gruppe geahndet. Dazu gehörte, dass sich der Rechtsbrecher lächerlich machte und die Feindschaft der anderen und, im Glauben der Stammesmitglieder, auch den Zorn der Götter zuzog. Die Götter wurden mit rituellen Zeremonien besänftigt, die manchmal mit einem Opfer oder mit dem Ausstoß des Übeltäters abgeschlossen wurden. Untaten, die einzelnen Mitgliedern des Stammes zugefügt wurden, wie z. B. Mord, Diebstahl, Ehebruch oder die Nichtbezahlung von Schulden, wurden von der Familie des Opfers gerächt. Dies geschah oft in Form von Handlungen, die gegen die Familie des Übeltäters gerichtet waren. Diese Rache beruhte auf Stammesbräuchen, die wichtiger Bestandteil des frühen Rechtes waren.

Die Stammesgesellschaften entwickelten sich langsam zu territorialen Bündnissen. Es entstanden Regierungsstrukturen, und das moderne Recht nahm Gestalt an. Das bedeutendste historische Beispiel ist das römische Recht, das die meisten Rechtssysteme der Welt beeinflusste. Im 8. Jahrhundert v. Chr. war das Recht in Rom größtenteils noch eine Mischung aus Gebräuchen und der Interpretation des Willens der Götter durch die Magistrate. Später verloren die Magistrate wegen der Diskriminierung der niederen Klasse (Plebejer) ihre Legitimation. Eine drohende Revolution führte zu einer der bedeutendsten Entwicklungen in der Geschichte des Rechtes: zu den zwölf Tafeln von Rom, die im 5. Jahrhundert v. Chr. in Bronze graviert wurden. Es handelte sich dabei größtenteils um die Niederschrift bestehender Gebräuche, die solche Dinge wie Eigentum, Zahlung von Schulden und angemessene Kompensationen oder andere Entschädigungen für Schäden, die Personen zugefügt wurden, betrafen. Diese Tafeln und ihre Nachfolger im Römischen Reich, zu denen auch der Codex Justinianus zählt, führten zu Kodizes des Privatrechts, die die wichtigste Grundlage des Rechtes im großen Teilen Europas, Südamerikas und anderen Teilen der Welt bilden.

Das System des Gewohnheitsrechtes (case law) in England und später in den Vereinigten Staaten entstand auf eine andere Art und Weise. Vor der normannischen Eroberung (1066) war England ein loses Bündnis von Gesellschaften, deren Gesetze lokale Gültigkeit in den Stämmen hatten. Die anglonormannischen Herrscher schufen ein System von zentralen Gerichten, die mit einer einzigen Gesetzessammlung arbeiteten, die die Regeln früherer Gesellschaften ersetzte. Dieses Rechtssystem, das als englisches Gewohnheitsrecht bezeichnet wurde, begann mit allgemeinen Gebräuchen, führte aber mit der Zeit dazu, dass die Gerichte Gesetze machten, die auf Veränderungen in der Gesellschaft reagierten.

Die Rechtsprechung ist seitdem sehr wichtig, da das Gewohnheitsrecht im angloamerikanischem Rechtskreis seine Gültigkeit behält, sogar bei der Interpretation der Verfassung. Auch in Ländern mit bürgerlichen Gesetzbüchern spielen die Feinheiten juristischer Interpretationen und das Gewicht von Präzedenzfällen eine immer größere Rolle, wodurch die wichtige Rolle der Gerichte bei der Rechtsfortbildung entsteht (Richterrecht).

Siehe Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Völkerrecht.