| Jagd | Artikelansicht | ||||
| Klicken Sie im Menü Datei auf Drucken, um die Informationen zu drucken. | |||||
| 2. | Jagd und Naturschutz |
Die Jagd unterscheidet sich vom Naturschutz grundlegend dadurch, dass sie Teile der Natur nutzt und die Bestände genutzter Arten fördert, während der Naturschutz die Natur in ihrer Gesamtheit zu erhalten versucht. Die Förderung von Teilen der Natur, um sie nutzen zu können (dies praktiziert u. a. auch die Landwirtschaft), ist nicht mit Naturschutz gleichzusetzen. Kritik an der heutigen Jagdpraxis richtet sich u. a. gegen die aus ökologischer Sicht nicht erforderliche Verfolgung einheimischer Raubtiere sowie anderer Arten, die wie der Feldhase in ihrem Bestand zurückgehen; sie richtete sich aber auch gegen die Förderung unnatürlich hoher Hirschbestände, wodurch Verbissschäden an der Vegetation Vorschub geleistet wird. Hinsichtlich der Bejagung von Rabenvögeln einigten sich das deutsche Bundesamt für Naturschutz und der Ökologische Jagdverband 2000 auf die Feststellung, eine flächendeckende Bejagung von Aaskrähe, Elster und Eichelhäher sei nicht sinnvoll und diene nicht dem Erhalt der Artenvielfalt. Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa wenn erhebliche landwirtschaftliche Schäden nachgewiesen wurden) könne jedoch eine lokal und zeitlich begrenzte Tötung von Rabenvögeln zugelassen werden.
Zudem gehen von der Jagd erhebliche Störungen für die Fauna aus, insbesondere Wasservögel werden beeinträchtigt. In Deutschland werden jährlich mehrere tausend Tonnen Bleischrot verschossen. Wasservögel können durch dieses Metall vergiftet werden, wenn sie es mit ihrer Nahrung vom Gewässergrund aufnehmen. Die in neuerer Zeit von Jägern verwendeten Bismutkugeln sind zwar vergleichsweise ungiftiger, das Halbmetall Bismut kann aber dennoch zu Nervenschäden führen und reichert sich im Körper angeschossener Tiere an (Environmental Research, 2000).
Im 19. Jahrhundert breitete sich das unkontrollierte Jagen mit Flinten und Büchsen immer weiter aus und begann, die Existenz einiger Tierarten zu bedrohen. Beispiele hierfür waren das Töten von Seidenreihern wegen ihrer Federn (die in der Hutmacherei verwendet wurden) und das Abschlachten der Bisonherden. Diese Großsäuger bevölkerten einst millionenfach die Prärien Nordamerikas und wurden durch weiße Jäger aus Profitgier und Lust am Töten, aber auch um Indianern die Lebensgrundlage zu entziehen, nahezu ausgerottet. 1895 gab es in den USA nur noch 400 Bisons. Im Osten der USA brachen die Wasservogelbestände zusammen, als mit kanonenähnlichen Schrotflinten ganze Vogelschwärme auf einmal ausgelöscht wurden. Einige Vögel wie die Wandertaube starben aus, weil man den Wildvorrat der Natur für unerschöpflich hielt.
Im 20. Jahrhundert wurden in vielen europäischen Ländern zum Schutz bedrohter Arten oder aus allgemeinen Tierschutzerwägungen heraus strenge Jagdschutzgesetze erlassen. So sind in Deutschland heute alle Greifvögel, von denen manche Arten nahezu ausgerottet waren, ganzjährig geschützt. Doch fallen in anderen Regionen immer noch viele vom Aussterben bedrohte Tiere der Jagd zum Opfer: Dies betrifft beispielsweise den Singvogelfang in Südeuropa sowie in Afrika die illegale Jagd nach Elfenbein und den Hörnern von Nashörnern.
Die die mit Hundemeuten veranstaltete traditionelle britische Fuchsjagd wurde 2004 vom britischen Unterhaus (House of Commons) verboten; dieses Verbot gilt ab Juli 2006. Zuvor hatte bereits Schottland die Fuchsjagd per Gesetz verboten. Am Ende der britischen Fuchsjagd wird der Fuchs in der Regel von den Hunden lebendig zerrissen. Dies wird von Tierschützern als Tierquälerei gebrandmarkt – Jäger sehen die Fuchsjagd dagegen als unverzichtbares Element ihres rustikalen Lebensstiles.