Kraftfahrzeug
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Kraftfahrzeug
1. Einleitung

Kraftfahrzeug, im allgemeinen Sinne ein Straßenfahrzeug mit maschinellem Selbstantrieb. (Unter nicht selbstfahrenden Straßenfahrzeugen versteht man Anhängerfahrzeuge.) Nach einer ebenfalls allgemeinen Untergliederung werden Kraftfahrzeuge technisch nach Anzahl der so genannten Spuren in Kraftrad und Kraftwagen unterschieden. Beim Kraftrad handelt es sich um ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern (in manchen Fällen mit Beiwagen). Hierzu zählen Motorräder, Motorroller sowie Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa). Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Kraftwagen um ein zwei- bzw. mehrspuriges Kraftfahrzeug.

Kraftwagen lassen sich in Personenkraftwagen und in Nutzkraftwagen einteilen. Der Begriff Personenkraftwagen (auch Pkw) wird für ein Straßenfahrzeug angewandt, das maximal neun Personen aufnehmen kann. Ausgewählte Beispiele für Pkws sind die Limousine (geschlossener Aufbau, maximal vier Seitentüren), die Kabrio-Limousine (auch Cabrio-Limousine, Verdeck zum Öffnen, feststehende Seitenumwandung), das Coupé (geschlossener Aufbau, maximal zwei Seitentüren), das Kabriolett (auch Cabriolet, offener Aufbau, zwei oder vier Seitentüren) und der Kombi (vergrößerter Innenraum, mit Ladefläche). Weitere besondere Ausführungen des Pkws wären die Pullman-Limousine (verlängerter Innenraum, maximal sechs Seitentüren), der Transporter, der Krankenwagen, das Wohnmobil (siehe Wohnwagen), der Geländewagen sowie die Großraumlimousine.

Die Nutzkraftwagen dienen zum Transport von Personen oder Gütern. Größere Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen) sind Kraftomnibusse oder kurz Busse (siehe öffentlicher Personennahverkehr), größere Fahrzeuge zum Frachttransport (siehe Güterverkehr) bezeichnet man als Lastkraftwagen (Lkw). So genannte Zugmaschinen zählen ebenfalls zu den Nutzkraftwagen. Wie ihr Name bereits andeutet, nutzt man diese zum Ziehen von Anhängerfahrzeugen.

In dem folgenden Artikel wird überwiegend auf den herkömmlichen Personenkraftwagen eingegangen.