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| 4. | Tochtergesellschaften |
Die Bank hat zwei Tochtergesellschaften: die 1956 gegründete Internationale Finanzierungsgesellschaft und die seit 1960 bestehende Internationale Entwicklungsorganisation. Die Mitgliedschaft in der Weltbank ist Vorbedingung für die Mitgliedschaft in der Internationalen Finanzierungsgesellschaft oder der Internationalen Entwicklungsorganisation. Alle drei Einrichtungen werden vom selben Präsidenten, dem Gouverneursrat und den selben geschäftsführenden Direktoren geleitet.
Die Internationale Entwicklungsorganisation ist die Tochtergesellschaft der Bank, die zinsverbilligte Darlehen gewährt, damit jene Länder Finanzmittel für die Entwicklungshilfe erhalten, denen keine Kredite zu marktüblichen Zinssätzen gewährt werden. Die so genannten soft loans sind Kredite mit längeren Laufzeiten als die der Weltbank und sie sind zinsfrei; es wird nur eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,75 Prozent berechnet. Die Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation hängen von den Subskriptionen der wohlhabendsten Mitgliedsländer und von Einkommenstransfers der Weltbank ab.
Alle drei Institutionen sind rechtlich und finanziell getrennt, aber die Weltbank und die Internationale Entwicklungsorganisation teilen sich dieselben Mitarbeiter. Die Internationale Finanzierungsgesellschaft hat ihren eigenen Mitarbeiterstab, nutzt aber Verwaltungsdienste der Weltbank. Die Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds ist Vorbedingung für die Mitgliedschaft in der Weltbank und ihren Tochtergesellschaften.