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Immobilien

Immobilien, Liegenschaften, unbewegliche Sachen, im juristischen Sinn Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Bergwerkseigentum), im Gegensatz zu beweglichen Sachen (Mobilien). Bei der Übertragung oder Belastung von Immobilien ist ein Eintrag ins Grundbuch nötig. Rechtlich fast gleich behandelt wie Immobilien werden Schiffe, die ins Schiffsregister eingetragen sind, sowie Flugzeuge, die in der Luftfahrzeugrolle registriert sind. Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten bildet die Immobilie das so genannte Grundvermögen, zu dem Grund und Boden einschließlich seiner Bestandteile (vor allem Gebäude) gehören. Davon ausgenommen sind Grundstücke, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebsvermögen darstellen.

Immobilien dienen häufig dem Kreditsuchenden als Sicherheit gegenüber seiner Bank oder Sparkasse (so genannter Immobiliarkredit). Dabei nimmt der Kreditsuchende in der Regel Hypotheken auf sein Haus oder Grundstück auf. In vielen Fällen dienen Immobilien auch der Kapitalanlage. Der Besitz von Häusern und Grundstücken kann Mieteinnahmen bringen, der Altersvorsorge dienen oder – z. B. in Inflationszeiten – Werte sichern und erhalten. Durch so genannte Immobilienfonds können Anleger auch eine Beteiligung an Haus- und Grundbesitz erwerben. Die Anteile werden in der Regel von Treuhändern verwaltet. Man unterscheidet so genannte offene und geschlossene Fonds: Geschlossene Fonds sind in der Form einer Personengesellschaft organisiert und daher nur für wenige Anleger vorgesehen. Offene Fonds stehen dagegen einer Vielzahl von Anlegern offen, deren Teilhabe durch Investmentzertifikate dokumentiert wird. Der An- und Verkauf von Immobilien erfolgt hauptsächlich durch Immobilienmakler, die eine staatliche Gewerbezulassung besitzen müssen. Das wichtigste Kriterium bei der Bewertung einer Immobilie ist deren Lage. Die Preise für Eigentumswohnungen haben sich seit 1975 etwa verdoppelt. Bei Eigenheimen und Grundstücken lag der Preisanstieg bei über 200 Prozent.