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Protektorat, durch einen völkerrechtlichen Vertrag entstandene Beziehung zwischen einem stärkeren (Schutzmacht) und einem schwächeren Staat (Schutzgebiet). Die Schutzmacht gewährt dem Schutzgebiet vor allem militärischen Schutz, wofür sie Einfluss auf die Außenpolitik des Schutzgebietes gewinnt, meist auch auf Finanzen und Wirtschaft. Das Protektorat unterscheidet sich von der Kolonie durch größere Autonomie. Siehe Kolonialismus; Mandatsgebiete
Mit dem Aufkommen von modernen Nationalstaaten begaben sich viele kleine, politisch autonome Gebiete unter den Schutz eines mächtigeren Staates. Vor allem während des 19. Jahrhunderts bedienten sich viele europäische Mächte der Form des Protektorats, um auf diese Weise Gebiete (vor allem in Afrika und Asien) zu kontrollieren, die sie aus verschiedenen Gründen, etwa aus Furcht vor einem Krieg mit anderen Mächten, nicht in ihre wachsenden Kolonialreiche einbinden wollten. Siehe Imperialismus