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| 5. | Verwaltung und Politik |
Taiwan ist eine Republik mit Zügen eines Präsidialsystems. Es gilt die noch auf dem chinesischen Festland verkündete Verfassung von 1947, die in der Folgezeit jedoch mehrmals und zum Teil tief greifend geändert wurde. Sie beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, und zwar – abweichend von dem westlichen demokratischen System – der Teilung in fünf Gewalten: Exekutive, Legislative, Judikative, Prüfung und Kontrolle, die von je einem Yüan (Staatsrat) ausgeübt werden. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der seit 1996 direkt vom Volk gewählt wird, und zwar jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren.
| 1. | Exekutive |
Das oberste Exekutivorgan ist der Exekutiv-Yüan mit dem Ministerpräsidenten an seiner Spitze. Der Ministerpräsident wird im Einvernehmen mit dem Legislativ-Yüan vom Präsidenten ernannt.
| 2. | Legislative |
Die Legislative liegt beim Legislativ-Yüan (dem Parlament), dem laut der Verfassungsänderung von 2005 113 (statt 225 seit 1998 bzw. 164 vor 1998) für vier Jahre (zuvor für drei Jahre) gewählte Mitglieder angehören. Ein weiteres wesentliches Legislativorgan war die Nationalversammlung mit 334 für jeweils vier Jahre gewählten Abgeordneten. Ihre Hauptaufgabe war die Wahl des Staatspräsidenten (bis zur Direktwahl des Präsidenten durch das Volk ab 1996) sowie die Verabschiedung von Verfassungsänderungen. Mit der Verfassungsänderung von 2005, durch die die Abstimmung über Verfassungsänderungen dem Volk übertragen und somit der Nationalversammlung die letzte Kompetenz entzogen wurde, schaffte sich die Nationalversammlung selbst ab.
| 3. | Judikative |
Die höchste Gerichtsbarkeit ist der Justiz-Yüan. Ihm untersteht das gesamte Gerichtswesen vom Obersten Gerichtshof bis zu den Bezirksgerichten, und er ist zugleich oberstes Verfassungsgericht. Der Kontroll-Yüan hat halbjuristische Funktion: Er kontrolliert die Beamtenschaft und wird in Disziplinarangelegenheiten tätig. Der Prüfungs-Yüan ist in erster Linie für die Auswahl der Beamten zuständig.
| 4. | Kommunalverwaltung |
Taiwan ist in 16 Landkreise (hsien), fünf Stadtkreise und zwei Sonderstadtkreise (die Hauptstadt Taipeh und Kaohsiung) unterteilt. Jeder Landkreis ist wiederum aufgegliedert in Verwaltungsbezirke (chen), Landbezirke oder Dorfzusammenschlüsse (hsiang) und Areale.
Taiwan versteht sich als unabhängige Republik und zugleich, da es den Anspruch auf Alleinvertretung aller Chinesen vertritt, als chinesische Provinz. Als solche verfügt Taiwan neben seiner Nationalregierung auch über eine Provinzregierung mit den entsprechenden Institutionen wie etwa einem Gouverneur und einer Provinzversammlung. Der Gouverneur wird vom Präsidenten ernannt, die Mitglieder der Provinzversammlung werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
| 5. | Politik |
Bis 1989 war die Kuomintang die einzige zugelassene politische Partei. Seither entstanden auch andere Parteien wie die Demokratische Fortschrittspartei (DPP) und die Neue Partei (NP). Die zunehmende Zersplitterung innerhalb der Kuomintang führte ab 2000 zur Gründung weiterer Parteien wie der Volkspartei (PFP) und der Taiwan-Solidaritäts-Union (TSU).
| 6. | Verteidigung |
Die Männer sind zu einem Militärdienst von zwei Jahren verpflichtet. Das Militär hat eine Stärke von 290 000 Soldaten (Armee 200 000 Mann, Luftwaffe 45 000 Mann und Marine 45 000 Mann, 2004). Die Streitkräfte sind mit modernsten Waffen, Flugzeugen und Schiffen ausgestattet. Im März 2002 wurde das Militär einer zivilen Führung unterstellt.