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Batterie
1. Einleitung

Batterie, Vorrichtung, die auf elektrochemischem Weg elektrische Energie bereitstellt und als Stromquelle eingesetzt wird.

Eine Batterie besteht aus zusammengeschalteten elektrischen Zellen; im allgemeinen Sprachgebrauch werden aber auch Vorrichtungen mit nur einer Zelle als Batterie bezeichnet. Nach ihren Entladungseigenschaften unterscheidet man Primär- und Sekundärelemente. Primärelemente lassen sich nur einmal entladen und nicht wieder aufladen, bei Sekundärelementen oder Akkumulatoren (Akkus) ist dies mehrmals möglich. Werden die Zellen in Reihe geschaltet, so erhöht sich die zur Verfügung stehende Spannung. Sind sie parallel geschaltet, so steht eine höhere Stromstärke zur Verfügung.

Jede Zelle einer Batterie enthält zwei Elektroden, dazwischen befindet sich ein Elektrolyt (siehe Elektrolyse). Es gibt Systeme mit einem flüssigen Elektrolyt und solche, in denen die Elektrolytlösung zu einer Paste eingedickt ist. Ein Mantel aus Metall (z. B. Stahl) oder Kunststoff verhindert, dass Flüssigkeit ausläuft und die Zellen mit der Umgebung in Kontakt kommen. Werden die beiden Pole der Batterie miteinander zu einem Stromkreis verbunden, fließt elektrischer Strom. Beispiele für Batterien sind Taschenbatterien (siehe Trockenelement), Bleiakkus (Autobatterie) und Lithiumionenakkus.

2. Altbatterien

In Deutschland regeln u. a. die Batterieverordnung und EU-weit geltende Vorschriften die umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien. Batterien enthalten giftige und gefährliche Substanzen wie Schwermetalle (z. B. Mangan, Nickel, Zink) oder Alkalimetalle (vor allem Lithium). Leere Batterien dürfen deshalb nicht in den Hausmüll geworfen, sondern müssen bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Der Verkauf von quecksilberhaltigen Batterien ist in Deutschland verboten, allerdings sind Knopfzellen davon ausgenommen. Für bleihaltige Autobatterien muss beim Neukauf ein Pfand hinterlegt werden, anstelle des Barpfands kann auch eine alte Autobatterie abgegeben werden. Der Verkauf von Nickel-Cadmium-Akkus soll in der EU spätestens ab September 2008 nicht mehr erlaubt sein; eine Übergangsregelung gibt es u. a. für Akkus in medizinischen Geräten und schnurlosen Elektrowerkzeugen.