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Altbatterien |
In Deutschland regeln u. a. die Batterieverordnung und EU-weit geltende Vorschriften die umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien. Batterien enthalten giftige und gefährliche Substanzen wie Schwermetalle (z. B. Mangan, Nickel, Zink) oder Alkalimetalle (vor allem Lithium). Leere Batterien dürfen deshalb nicht in den Hausmüll geworfen, sondern müssen bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Der Verkauf von quecksilberhaltigen Batterien ist in Deutschland verboten, allerdings sind Knopfzellen davon ausgenommen. Für bleihaltige Autobatterien muss beim Neukauf ein Pfand hinterlegt werden, anstelle des Barpfands kann auch eine alte Autobatterie abgegeben werden. Der Verkauf von Nickel-Cadmium-Akkus soll in der EU spätestens ab September 2008 nicht mehr erlaubt sein; eine Übergangsregelung gibt es u. a. für Akkus in medizinischen Geräten und schnurlosen Elektrowerkzeugen.
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