Konzentrationslager
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Konzentrationslager
2. Sowjetische Konzentrationslager

Seit 1918 wurden in der Sowjetunion Konzentrationslager zur Internierung von Regimegegnern, Geistlichen, Kulaken und anderen als antikommunistisch eingestuften Personen eingerichtet. Ab 1919 bestanden zwei Lagertypen, die eigentlichen Konzentrationslager der politischen Polizei (Tscheka) und die Zwangsarbeitslager. Obwohl der Inhaftierung ein Gerichtsurteil zugrunde liegen musste, blieben in der Praxis rechtsstaatliche Grundsätze häufig unbeachtet. Unter Stalin wurden im Zuge der Stalinschen Säuberungen in mehreren Wellen politisch und sozial missliebige Personen abgeurteilt und in Lagern inhaftiert. Die Lager befanden sich oft in unwegsamen, abgelegenen Gebieten Sibiriens; zahlreiche Gefangene starben infolge von Kälte, Hunger und Überanstrengung durch Zwangsarbeit. Auch nach Stalins Tod 1953 wurden die sowjetischen Konzentrationslager in kleinerem Umfang weitergeführt.