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| 1. | Einleitung |
Architektur (lateinisch architectura), die Kunst des Entwerfens, Konstruierens und Errichtens von Bauwerken. Dieser Artikel thematisiert hauptsächlich Architektur mit einem künstlerischen Anspruch (im Unterschied zum Ingenieurbau). Als so genannte Baukunst gilt sie als eine stark zweckgebundene Kunst, der die Gestaltung des umbauten Raumes auch unter Einbezug von Licht und Farbe sowie der Funktion des Baus obliegt.
Die Aufgabe des Architekten (bis ins 19. Jahrhundert zumeist Baumeister genannt) besteht auch in der Planung und Verwirklichung sozialer Räume im Sinne von Wohnbau und Stadtplanung. Weitere Gebiete, die sich in der Zuständigkeit des Architekten befinden, sind darüber hinaus der Bau und die Gestaltung öffentlicher Bauwerke (Verwaltungs- oder Repräsentationsbau), Sakralbauten (siehe Kirchenbau; Kloster), Landschaften und Gärten, schließlich auch die Innenraumgestaltung (siehe Innenarchitektur; Design).