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| 2. | Eine nationale Kirche |
Die 1529 und 1536 erlassenen Parlamentsbeschlüsse begründen den Anfang der anglikanischen Kirche als nationale, von der päpstlichen Rechtsprechung unabhängige Institution. Verärgert über die Weigerung des Papstes, die Ehe mit Katharina von Aragonien für ungültig zu erklären, veranlasste Heinrich VIII. das Parlament zum Erlass einer Reihe von Gesetzen, die dem Papst jegliche Macht oder Rechtsprechung über die Kirche von England versagten. Es kam somit zur Wiedereinsetzung des alten Rechtes, das dem christlichen Prinzen bzw. Monarchen die Oberherrschaft über die kirchlichen Angelegenheiten innerhalb seines Reiches übertrug, wobei sich der König auf Präzedenzfälle in den Beziehungen zwischen Kirche und Staat im Oströmischen Reich bis zur Regierungszeit Karls des Großen im 9. Jahrhundert berief. Obwohl seine Handlung äußerst revolutionär war, wurde er sowohl von den geistlichen wie auch von seinen weltlichen Untertanen in überwältigender Mehrheit unterstützt. Diese Tatsache ließ sich in erster Linie darauf zurückführen, dass sie innerhalb des katholischen Glaubens und der Praxis keine tief greifenden Veränderungen befürchteten. Die Einflüsse der Reformation, die nach Heinrichs Tod in England verstärkt spürbar wurden, führten 1549 zur Veröffentlichung des ersten anglikanischen Common Prayer Book, dessen Anwendung durch die englische Geistlichkeit aufgrund des „Act of Uniformity” vorgeschrieben wurde. Die zweite Ausgabe des amtlichen liturgischen Buches, die den Einfluss des kontinentalen Protestantismus widerspiegelte, wurde 1552 herausgegeben, gefolgt von den kurz darauf erscheinenden Zweiundvierzig Artikeln, einer in ähnlichem Ton abgefassten Lehrschrift. Mit der Thronbesteigung Marias I. (1553) verloren beide Schriften ihren autoritativen Charakter, und England geriet erneut in eine formelle Abhängigkeit vom Papsttum, die bis zum Tod der katholischen Königin 1558 anhielt.
Zu einer Beilegung der religiösen Kontroversen kam es 1558 mit dem Antritt der Thronfolge durch Elisabeth I. Der Großteil der von Heinrich VIII. erlassenen Kirchengesetze wurde wieder eingeführt, eine vorsichtiger formulierte Suprematsakte begründete erneut die Autoriät der Krone über die Kirche, und ein neuer „Act of Uniformity” schrieb den Gebrauch eines Common Prayer Book vor, in dem die für die zweite Ausgabe bezeichnende starke Betonung der protestantischen Werte vermieden wurde. Während der Regierungszeit Elisabeths I. festigten die Puritaner ihre Macht und vertraten immer hartnäckiger ihren Anspruch auf eine weitere Reformierung der anglikanischen Kirche im Sinn der protestantischen Bewegungen aus Genf und anderen europäischen Städten. 1603, nach der Thronbesteigung des ersten Königs der Stuarts, Jakobs I., traten die Bestrebungen für religiöse Neuerungen in enge Beziehung zu den Auseinandersetzungen zwischen dem Parlament und dem Absolutismus der Stuarts. Bis 1645 gewann das Parlament so viel Macht, dass es ihm gelang, den Gebrauch des Book of Prayer zu verbieten, die Monarchie für kurze Zeit abzusetzen und König Karl I. hinrichten zu lassen.
1662, nach der Wiedereinsetzung Karls II., wurde aufgrund einer dritten „Act of Uniformity” ein überarbeitetes und im Wesentlichen der jetzigen Ausgabe entsprechendes Book of Prayer eingeführt. Zu einem weiteren Angriff auf die Institution der anglikanischen Kirche kam es aufgrund der Bestrebungen König Jakobs II., Formen des Katholizismus’ in England wiedereinzuführen. In der darauf folgenden Revolution 1688 musste Jakob seine Macht an Wilhelm III. und Maria II. abgeben.