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Währung, das gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes oder Währungsgebiets. Im weiteren Sinn bezeichnet Währung die gesetzliche Geldordnung (Geldverfassung) eines Landes oder Währungsgebiets, also unter anderem das Bargeldsystem und die Art der Festlegung der Wechselkurse gegenüber ausländischen Währungen.
Das Geld früherer Zeiten bestand meist in Münzen, die aus Edelmetallen (vor allem Gold oder Silber) geprägt waren. Da jede Münze aufgrund der Knappheit der Edelmetalle zugleich ein Wertgegenstand war, war die Währung vor einem Wertverfall geschützt. Später gingen die Zentralbanken dazu über, als Zahlungsmittel neben den oder anstelle der Edelmetallmünzen Papiergeld auszugeben und dessen Umtausch gegen eine festgelegte Menge an Feingold zu garantieren. Dieses um 1900 von den meisten Staaten praktizierte System der Goldwährung brach im Ersten Weltkrieg zusammen. Heute herrscht das System der freien Währungen vor, bei dem die Währungen nicht an den Goldbestand der Notenbanken gebunden sind (Siehe auch Papiergeld ohne Edelmetalldeckung). Der Wert einer Währung ist daher prinzipiell von der Entwicklung der Wirtschaftskraft eines Landes und von der Währungspolitik der Notenbank abhängig.
Man unterscheidet harte Währungen, die als wertstabil gelten, und weiche Währungen, die von Wertverlust – teilweise bis hin zur totalen Entwertung – bedroht sind. Um Wertverluste zu vermeiden, investieren internationale Anleger bevorzugt in Hartwährungsländern und stützen so durch eine tendenziell starke Nachfrage den Wert der Landeswährung zusätzlich. Genießt eine Währung großes Vertrauen und repräsentiert sie eine große Wirtschaftskraft, so dass sie für die Währungspolitik anderer Länder maßgeblich wird und der Abwicklung internationaler Geschäfte dient, bezeichnet man sie als Leitwährung. Zu den wichtigsten Leitwährungen zählen heute neben dem US-Dollar der Euro und das britische Pfund Sterling.
Die Währungspolitik eines Landes oder eines Währungsgebiets umfasst alle Maßnahmen, die den Wert der Währung nach innen und im Verhältnis zu anderen Währungen betreffen. In einem engeren Sinn soll die Währungspolitik den Außenwert der Währung sichern, d. h., für angemessene und stabile Wechselkurse sorgen. Demgegenüber werden die Maßnahmen, die der inneren Stabilität, d. h. der Sicherung der Kaufkraft oder der Vermeidung von Inflation, dienen, als Geldpolitik bezeichnet. Für die nationale Währungspolitik ist die jeweilige Zentralbank zuständig, die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet liegt in den Händen der Europäischen Zentralbank. Die 1930 gegründete Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, besser bekannt unter dem Namen Weltbank, sowie der 1945 ins Leben gerufene Internationale Währungsfonds betreiben eine international koordinierte Währungspolitik. Deren wichtigste Aufgabe besteht darin, Wechselkursschwankungen, die die realwirtschaftliche Entwicklung der beteiligten Länder behindern, zu begrenzen.