| Europäische Menschenrechtskonvention | Artikelansicht | ||||
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| 1. | Einleitung |
Europäische Menschenrechtskonvention, 1950 von den Mitgliedern des Europarates geschlossene Konvention, mit der sie sich verpflichten, allen Personen, die ihrer Herrschaft unterstehen, bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewähren.
Vor allem die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Rechte werden geschützt, insbesondere das Recht auf Leben, Freiheit von der Sklaverei, Koalitionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz vor der Folter, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens. Um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten, wurden die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet. Sowohl die Menschenrechtskommission wie auch der Gerichtshof, beides nicht ständige Gremien, wurden zum 31. Oktober 1998 aufgelöst und durch den Ständigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ersetzt.