| Europäische Menschenrechtskonvention | Artikelansicht | ||||
| Klicken Sie im Menü Datei auf Drucken, um die Informationen zu drucken. | |||||
| 4. | Bundesrepublik Deutschland |
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte ist seit 1952 in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz. Da die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte meist weiter gehen als die in der Europäischen Konvention aufgeführten Rechte, stand das Verhältnis beider Grundrechtskataloge bisher nur in Einzelfällen zur Debatte.