Europäische Menschenrechtskonvention
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Europäische Menschenrechtskonvention
3. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehört je Mitgliedsstaat ein Richter an.

Die Mehrheit der Fälle, die vor den Gerichtshof gelangen, kommen vom Ministerausschuss, meist wenn ein komplizierter Sachverhalt vorliegt oder wenn es große Meinungsunterschiede unter den Mitgliedern des Ausschusses gibt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verhindert die Vollstreckung eines innerstaatlichen Urteils.