| Europäischer Wechselkursmechanismus | Artikelansicht | ||||
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| 1. | Einleitung |
Europäischer Wechselkursmechanismus (WKM), 1979 im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) in Kraft getretene Vereinbarung, in der sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichteten, die Schwankungen ihrer bilateralen Wechselkurse zu begrenzen. Mit Beginn der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) 1999 wurde diese erste Regelung durch den so genannten Wechselkursmechanismus II (WKM II) abgelöst. Mit dem WKM II werden die Währungen derjenigen Staaten der Europäischen Union (EU), die noch nicht an der EWWU teilnehmen, an die Gemeinschaftswährung Euro gebunden.
Der Wechselkursmechanismus ist kein System fester Wechselkurse, sondern ein Stabilisierungssystem mit Möglichkeiten der Regulierung durch Schwankungsbreite und Verhandlungen der teilnehmenden Staaten. Die Bindung der Währungen von EU-Ländern, die noch nicht an der EWWU teilnehmen, an den Euro im WKM II soll eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik unterstützen und die spätere Einführung der Gemeinschaftswährung in diesen Ländern vorbereiten.